Vorlage - K-0005/2021
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Kochel a. See wird erteilt. In Bezug auf die erforderliche Trinkwasserversorgung wird darauf hingewiesen, dass diese derzeit nicht gesichert ist.
Vormerkung:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Wandhöhe liegt bei 6 m, die Grundfläche bei 96 m² ohne Nebenanlagen (GR I ca. 0,23, GR II ca. 0,7).
Das Vorhaben als Wohngebäude steht der Darstellung eines WA-Gebiets („allgemeines Wohnen“) im Flächennutzungsplan nicht entgegen.
Finanzielle Auswirkungen:
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