Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0175/2016  

Betreff: Darstellung der Tagesordnungspunkte bei Bausachen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
07.06.2016 
35. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 07/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und der dargestellten Vorgehensweise zugestimmt.

 

 


Vormerkung:

Mit der Einführung des ALLRIS-Sitzungsprogramms hat die Gemeinde Kochel a. See nicht nur eine wesentliche Verbesserung für die Sitzungsvorbereitung der Mitglieder des Gemeinderats geschaffen, ganz bewusst wurde auch die Transparenz der Gremiumsarbeit erhöht. Jeder Bürger kann sich über das Bürgerinformationssystem sehr detailliert über die Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzungen informieren, da er die gleichen Vorlagen einsehen kann wie die Gremiumsmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung.

Diese erhöhte Transparenz bedingt aber auch, dass sämtliche Informationen nunmehr sehr leicht öffentlich zugänglich sind und der Datenschutz eine immer größere Rolle spielt.

 

Inbesondere stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche Bauherrendaten bei der Behandlung eines Bauantrags in der öffentlichen Gemeinderatssitzung und der Tagesordnung bekanntgegebenen werden dürfen. Hinzuweisen ist hierbei auf die Auffassung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:

Danach sind Bauanträge grundsätzlich in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu behandeln. In der Tagesordnung zu der Gemeinderatssitzung sowie bei der Behandlung der Angelegenheit in der Sitzung sind dabei die Bauherrendaten bekannt zu geben, die zur Bezeichnung des Bauvorhabens erforderlich sind. Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Tagesordnungspunktes ist es im Regelfall erforderlich, dass der Bauort und die Art des Bauvorhabens genannt werden. Fraglich ist, ob darüber hinaus der Name des Bauherren genannt werden muss, da es sich beim Bauvorhaben um eine sachbezogene Angelegenheit handelt. Im Hinblick auf das dafür vorgetragene Argument, dass die mit der Publizierung der Tagesordnung und der Behandlung in öffentlicher Sitzung verbundene Kontrollfunktion, z. B. im Hinblick auf eine mögliche Bevorzugung einzelner Bauherren, nicht ausgeübt werden kann, wenn deren Namen nicht genannt wird, erhebt der Datenschutzbeauftragte gegen die Nennung des Namens des Bauherren keine Einwände. Nicht notwendig sei allerdings die Bekanntgabe der Anschrift bzw. des Wohnorts des Bauherren. Diese Daten dürften daher in der Tagesordnung und in der Sitzung nicht bekanntgegeben werden. Haben Bauplatz und Bauherr dieselbe Anschrift, müsse der Bauherr deren Veröffentlichung unter der Bezeichnung des Bauplatzes aber hinnehmen.

 

Soll die Tagesordnung zusätzlich im Internet z.B. auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden, ist der Name des Bauherren entweder wegzulassen oder zu anonymisieren, soweit dieser für die Information der Öffentlichkeit nicht zwingend erforderlich ist. Dies ist bei der Behandlung von Bauanträgen in der Regel der Fall.

 

Da durch die Verwendung von ALLRIS künftig bereits mit der Ladung sämtliche Daten im Internet einsehbar sein werden und das Programm keine Möglichkeit bietet, die an die Mitglieder des Gemeinderates versandte und die im Internet veröffentlichten Version der öffentlichen Tagesordnung mit anderen Inhalten (mit und ohne Namen der Bauherren), wurde verwaltungsintern folgende Vorgehensweise ab der 26. Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses sowie der 36. Sitzung des Gemeinderates vereinbart:

-          In der Tagesordnung wird der Name des Bauherrn nicht mehr benannt (z. B. Richard und Sandra Hagenfeldt; Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten in Kochel a. See, Mittenwalder Straße lautet dann: Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten in Kochel a. See, Mittenwalder Straße)

-          Sowohl in der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses wie auch in der Gemeinderatssitzung wird der Name des Bauherren bei der Übersicht zum TOP an der Leinwand sowie mündlich bei der Behandlung der jeweiligen Bausache benannt. Zudem werden an die Vorlagen die Lagepläne der jeweils betroffenen Grundstücke als NICHTÖFFENTLICHE Anlage hinzugefügt, um den Gremiumsmitgliedern eine Vorbereitung zu erleichtern.

 

Durch diese Vorgehensweise werden die Vorgaben des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz befolgt und zudem die Möglichkeit der mit der Behandlung in öffentlicher Sitzung sich grundsätzlich ergebenden Kontrollfunktion beibehalten, da neben den Mitgliedern des Gemeinderates auch interessierte Bürger somit den Namen erfahren können.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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