Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0021/2021  

Betreff: Neubau eines Hackschnitzelbunkers mit Einbau einer Hackschnitzelheizung in Kochel a. See, Am Lainbach (GBV K-5/2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.02.2021 
11. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Hackschnitzelbunkers mit Einbau einer Hackschnitzelheizung in Kochel a. See, Am Lainbach wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 3 „Hohenkreitleite“ werden erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 3 „Hohenkreitleite“. Durch die erteilte Baugenehmigung für das bestehende Doppelhaus mit den damaligen Abweichungen vom o. g. Bebauungsplan ist eine Einhaltung der Festsetzungen nicht mehr möglich.

Die Abweichung von der Festsetzung „Baulinie bzw. Baugrenze“ und von der Festsetzung, dass Nebenanlagen unzulässig sind, ist auch städtebaulich vertretbar, da sichtbar lediglich der Zugang zum unterirdischen Heizraum in Erscheinung tritt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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