Vorlage - K-0022/2021
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Nutzungsänderungen mit Umbau-maßnahmen (Bauteil A, Wohnteil) in Ort, Orterer Straße wird vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung durch die Baugenehmigungsbehörde erteilt.
Vormerkung:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu bewerten. Die Nutzungsänderungen sowie die baulichen Eingriffe wurden vorab zwischen dem Antragsteller und dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen abgestimmt, da die bisherige Nutzung nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
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