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Vorlage - S-0006/2021  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid Neubau eines Gewerbebaus mit Gastronomie, Tiefgarage und Stellplätzen, Schlehdorf An der Breiten (GBV S-VB-01/2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
04.03.2021 
9. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Gewerbebaus mit Gastronomie, Tiefgarage und Stellplätzen wird nicht erteilt.

 

Alternativ:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass der städtebauliche Vertrag hinsichtlich der Sortimentsbeschränkung abgeschlossen wurde.  Zu den notwendigen Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen ebenso erteilt.

 

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Vormerkung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Breiten.

Die dargestellte Planung beinhaltet eine Verkaufsstelle (Shop). Dieses ist nach den Festsetzungen des aktuell gültigen Bebauungsplanes nicht zulässig. Die Änderung des Bebauungsplanes ist bislang nicht in Kraft. Ebenso wurde bislang der städtebauliche Vertrag zur Sortimentsbeschränkung noch nicht abgeschlossen.

 

Weiterhin befinden sich Stellplätze und bauliche Anlagen (TG-Zufahrt) außerhalb der überbaubaren Fläche (Baugrenze). Dabei wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei anderen Grundstücken die Stellplätze außerhalb der Baugrenze errichtet wurden.

 

Das Vorhaben ist daher derzeit planungsrechtlich nicht zulässig.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.