Vorlage - K-0032/2021
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Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 - Kreidenhansl“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) wird beschlossen. Der künftige Geltungsbereich ist in der Anlage unmaßstäblich eingetragen und umfasst die Fl.Nr. 2391, 2390, 2390/1, 2388, 2387, 2386, 2385/3, 2385/2, 2385, 2383, 2382 und 2381 der Gemarkung Kochel a. See. Der Vorentwurf zu diesem Bebauungsplan samt Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) beauftragt.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 17.04.2018 beschlossen, in dem Bereich „Kreidenhansl“ eine Bauleitplanung vorzunehmen und dies auch entsprechend den betroffenen Grundstückseigentümern gegenüber entsprechend kommuniziert.
In der Zwischenzeit wurden bereits viele Vorarbeiten geleistet. Ein großer Aspekt nahm dabei Berücksichtigung der Geländeform sowie die verkehrliche Erschließung und die Ausgleichsermittlung für den Eingriff in die Natur ein. Im Bereich des Planes gibt es bereits einen Teil bebauten Innenbereich, für den die Nachverdichtung geregelt wird sowie einen Teil, der bisher als Außenbereich zu werten war, jedoch von einzelnen Gebäuden bereits bebaut ist. Hier soll eine verträgliche Nutzung gefunden und entwickelt werden. Ferner soll das Gebiet im südlichen Bereich durch kleinere Bauflächen abgerundet werden.
Der Planentwurf und die Begründung sind im Vorentwurf als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da die Kostentragung über städtebaulichen Vertrag erfolgt.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan33-Vorentwurf (488 KB) | ||||
2 | B-PlanNr33-Begründung und Umweltbericht mit SAP (6412 KB) | ||||
3 | B-Plan33-Eingriffsermittlung (7394 KB) |