Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0038/2021  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Tiefgarage, Nutzungsänderung der Einzelgarage zum Wohnraum und Errichtung einer Aussentreppe sowie barrierefreien Umbau in Altjoch (GBV K-VB 03/2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.03.2021 
12. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Tiefgarage, Nutzungsänderung der Einzelgarage zum Wohnraum und Errichtung einer Außentreppe sowie barrierefreier Umbau in Kochel a. See, Altjoch wird nicht erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Der Antragsteller möchte mit dem Vorbescheidsantrag die planungsrechtliche Zulässig des Vorhabens, wie im Plan dargestellt, beantwortet wissen.

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Bei vorläufiger Bewertung könnte dieses „sonstige Vorhaben“ als Einzelfall zugelassen werden, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Darstellung im Flächennutzungsplan könnte einen solchen Belang darstellen. Allerdings ist zu beachten, dass die neu errichtete Tiefgarage vom natürlichen Gelände überdeckt sein wird, die bestehende Garage und ein bestehendes Nebengebäude ebenso wie Teile der Zufahrt rückgebaut werden soll, und sich somit insgesamt eine nicht unerhebliche Verbesserung der Situation hinsichtlich der Versiegelung im Außenbereich ergibt.

Für den Bauherren erschwerend ist jedoch, dass ein Ersatzbaurecht bzw. die geringfügigen Erweiterungsmöglichkeiten nur bei einer Selbstnutzung zur Verfügung stehen bzw. sich bei einem Kauf erst „erwohnt“ werden müssen, um diese in Anspruch zu nehmen. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, ob der Antragsteller diese erfüllt. Die Baugenehmigungsbehörde stellt daran sehr hohe Anforderungen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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