Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0045/2021  

Betreff: Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd - Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd (GBV 32/2020T1)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
23.03.2021 
12. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Für die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in Kochel a. See, Rothenberg Süd, wird das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Festsetzung über die maximale Grundfläche im Bebauungsplan Nr. 14 - Gipsbruch/Rothenberg Süd erteilt. Zur Abweichung hinsichtlich des Hinweises D8, Hangfuß, im o. g. Bebauungsplan Nr. 14 besteht ebenfalls Zustimmung.

 

 

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Vormerkung:

 

Auf die beigefügte Begründung des Antragstellers wird verwiesen. Diese ist plausibel und die Abweichung städtebaulich vertretbar.

Zur „Abweichung vom Hinweis D8, Hangfuß“: So ist eine Befreiung von einem Hinweis schwerlich möglich. Der Vollständigkeit halber wird dieses Thema sozusagen nachrichtlich hier mit behandelt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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