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Vorlage - S-0018/2021  

Betreff: Haushalt 2021; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan, Erlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
15.04.2021 
10. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Satzung2021  
Verwaltungshaushaltsplan 2021 - S  
Vermögenshaushaushaltsplan 2021 - S  
Stellenplan 2021S  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen und Bestandteilen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Vormerkung:

Die Kämmerei hat den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Anmeldungen, der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen erstellt.

Der Gesamthaushalt 2021 weist demnach ein Volumen von 5.087.700 Euro auf, wobei 2.318.200 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 2.769.500 Euro auf den Vermögenshaushalt.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B steigen gegenüber dem Vorjahr von 300 v. H. auf 320 v. H. sowie 270 v. H. auf 320 v. H.. Die Gewerbesteuer bleibt gegenüber dem Vorjahr bei 320 v. H. unverändert.

 

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 117.000 Euro angesetzt. Im Vermögenshaushalt sind Investition in Höhe von rund 2.058.000 Euro für 2021 eingeplant.

Die Kreditermächtigung aus dem Vorjahr 2020 erhält nun im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 500.000 Euro ihre Gültigkeit. Auf Grund der derzeitigen hervorragenden Zinslage am Kapitalmarkt, kann mit einer Zinszahlung der Bank an die Gemeinde gerechnet werden.

An die Allgemeinen Rücklagen ist eine Zuführung in Höhe von 613.700 Euro geplant.

 

Haushaltslage

 

  1. Allgemeines

 

Trotz zurückgehender Steuereinnahmen für den Freistaat Bayern ist es gelungen, das Gesamtergebnis des Kommunalen Finanzausgleichs in etwa in der Größenordnung des Vorjahres zu halten. Die Kommunen in Bayern werden im Jahr 2021 mit einem Volumen von rd. 10,3 Mrd. Euro unterstützt. Damit gelingt es ein positives Signal zur Stabilisierung der Verwaltungshaushalte der Kommunen zu geben, aber auch Investitionsfähigkeit der kommunalen Ebene, die ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Corona Pandemie darstellt, zu erhalten. Die von beiden Seiten konstruktiv geführten Verhandlungen haben gezeigt, dass Staat und Kommunen auch in dieser schwierigen Phase gemeinsam nach Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunen suchen. Das Ergebnis wird vom Bayerischen Gemeindetag als sehr faires Ergebnis bewertet, das auch volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch ein wichtiges positives Zeichen in dieser schwierigen Zeit setzt, damit bleiben die Kommunen auch in wichtigen Bereichen der Daseinsversorge, insbesondere bei Bildung und Umwelt, handlungsfähig.

 

Fakt ist aber auch, dass auf Grund der Fortdauer der Corona Pandemie für die Steuerausfälle der Kommunen nicht nur in 2020, sondern auch im Jahr 2021 eine Lösung zur Kompensation gefunden werden muss. Hier hat der Freistaat Bayern seine Unterstützung zugesagt. Auch wenn mit dem Ergebnis eine Stabilisierung der kommunalen Handlungsfähigkeit erreicht wird, ist es erforderlich, dass Bund, Länder und Kommunen erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, die weiter steigenden Ausgaben zu bewältigen. Wir werden auch nicht umhinkönnen, über die ungebremste Ausgabendynamik in weiten Bereichen kommunalen Handelns mit Bund und Ländern in Gespräche einzutreten. Nur so kann die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft stabilisiert und gesichert werden.

 

Für den Kommunalen Finanzausgleich 2021 stehen insgesamt 10,36 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Beträge sind derzeit noch vorläufig, da sich insbesondere der Grunderwerbsteuerverbund, aber auch der Einkommensteuerersatz im Rahmen der November Steuerschätzung 2020 noch verändern können. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg der zur Verfügung stehenden Mittel um rd. 69 Mio. Euro (+0,7%). Darin enthalten sind auch einmalige Mittel mit einem Umfang von 50 Mio. Euro, die aus dem Haushalt des Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration im Rahmen der Spitzenabrechnung für Straßenausbaumaßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 nicht abgerufen wurden. Dadurch erhöhen sich auch die reinen Landesleistungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 50 Mio. Euro (+0,5%) auf 9,98 Mrd. Euro. Auch diese Zahlen können sich durch die November Steuerschätzung 2020 noch ändern.

 

  1. Die allgemeinen Finanzzuweisungen für Aufgaben des übertragen Wirkungskreises bzw. Staatsaufgaben nach Art. 7 FAG bleiben im Jahr 2021 unverändert. Die besonderen Finanzzuweisungen nach Art. 9 FAG erhöhen sich im Hinblick auf die zu berücksichtigende Einwohnerentwicklung um 1 Mio. Euro auf 66,5 Mio. Euro.

Im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden von Bund und Ländern zusätzlich insgesamt rd. 213 neue Stellen bei den kommunalen und staatlichen Gesundheitsämtern in Bayern geschaffen, um diese bei der Bekämpfung der Corona Pandemie zu stärken. Es ist davon auszugehen, dass von diesem Ansatz rd. 80% den staatlichen Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden und rd. 20% den kommunalen Gesundheitsämtern zu Gute kommen.

Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wurde zudem vereinbart, dass den Landratsämtern, wie bereits in Jahren 2019 und 2020, auch im Jahr 2021 70 zusätzliche Stellen aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

  1. Der Ansatz für die Krankenhausfinanzierung wird auf dem hohen Niveau von 643,4 Mio. Euro fortgeführt. Aus diesem Ansatz werden keine Mittel für die Co-Finanzierung der Fördervorhaben des Krankenhauszukunftsfonds eingesetzt.
  2. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Mittel für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen nach Art. 10 FAG jährlich um 50 Mio. Euro erhöht. Diese Erhöhung wird auch im Jahr 2021 umgesetzt. Damit stehen für die Förderung des kommunalen Hochbaus im Jahr 2021 insgesamt 650 Mio. Euro zur Verfügung. Die zusätzlichen 50 Mio. Euro stellen eine Steigerung um 8,3% dar. Damit wird dem unverändert steigenden Bedarf an Fördermitteln nach Art. 10 FAG Rechnung getragen. Trotz Erhöhung des Mittelansatzes konnten keine Verbesserungen bei den Fördersätzen und sonstigen Kriterien des Förderprogramms erreicht werden. Es wurde zugesagt, die Kostenrichtwerte zu überprüfen, um der nach wie vor bestehenden dynamischen Preisentwicklung Rechnung zu tragen.
  3. Die Mittel für die Investitionspauschale werden auch 2021 auf dem bestehenden Niveau von 446 Mio. Euro fortgeführt.
  4. Der Ansatz für die notwendige Schülerbeförderung wird 2021 bei 323 Mio. Euro stabil gehalten. Damit kann auch im Jahr 2021 landesdurchschnittlich das Ausgleichsniveau von 60% fortgeführt werden.
  5. Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2021 unverändert mit 120 Mio. Euro fortgeführt. Innerhalb diese Ansatzes werden 10 Mio. Euro zum pauschalen Ausgleich von Mindereinnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen verwendet. Die Kriterien hierfür sind noch festzulegen. Ansonsten werden die Regelungen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen fortgeführt. Bereits für den Finanzausgleich 2020 wurde vereinbart, dass die weitere Entwicklung des Ansatzes beobachtet wird, der bei Bedarf auch wieder verstärkt werden kann.
  6. Die Zuweisungen an die Bezirke erhöhen sich um 15 Mio. Euro (+2,2%) auf nun 706,48 Mio. Euro. Bei diesem Ansatz findet eine Verstärkung des Anteils der allgemeinen Haushaltmittel des Freistaats um 35,4 Mio. Euro (+8,4%) zugunsten eines Rückgangs der Verstärkung aus dem Kraftfahrzeug-Steuer-Ersatzverbund (- 20 Mio. Euro, -14,5%) statt. Zudem wurde vereinbart, dass ein Ausgleich der coronabedingten Mehrausgaben der Bezirke vom zuständigen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales geprüft wird. Nach genauer Bewertung wird über die Höhe eines endgültigen Ersatzes entschieden. Neben der leicht gestiegenen Umlagekraft leistet der um 15 Mio. Euro erhöhte Ansatz sowie der beabsichtigte Ausgleich von coronabedingten Mehrausgaben der Bezirke einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Bezirksumlagen.

Der Bayerische Gemeindetag hofft, dass dies eine dämpfende Wirkung auf die Festsetzung der Bezirksumlagen haben wird.

  1. Der Belastungsausgleich Hartz IV läuft Ende des Jahres 2020 aus. Es wurde vereinbart, die freiwerdenden Mittel im Kommunalen Finanzausgleich zu belassen. Sie werden im Jahr 2021 zugunsten der Hochbauförderung nach Art. 10 FAG (+ 50 Mio. Euro), der Zuweisungen für die Bezirke nach Art. 15 FAG (+15 Mio. Euro) und für die Förderung nach der RZWas (+11 Mio. Euro) umgeschichtet.

 

 

  1. Allgemeiner Steuerverbund

 

Der Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund beträgt unverändert 12,75%. Aufgrund der krisenbedingten Steuerausfälle beim Freistaat Bayern, ist der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund für das Jahr 2021 rückläufig und sinkt um rd. 120 Mio. Euro auf 5,04 Mrd. Euro (-2,3%). Der allgemeine Steuerverbund wäre jedoch noch weiter zurückgegangen, wenn der Freistaat Bayern nicht zugunsten der Kommunen auf die an sich sachlich rechtfertigbare Herausrechnung der Umsatzsteuerbeträge für die früheren Entflechtungsmittel und die Mittel, die im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz zur Verfügung gestellt werden, verzichtet hätte. Damit ist es gelungen, den Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund um rd. 59 Mio. Euro zu verstärken.

 

  1.  Schlüsselzuweisungen

 

Gemäß Art. 106 Abs. 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland müssen die Bundesländer aus ihrem Aufkommen aus den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuern) einen vom Landesgesetzgeber zu bestimmendem Prozentsatz ihren Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden überlassen. Der Freistaat Bayern stellt in Erfüllung dieses Verfassungsauftrages in Art. 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) einen gewissen Anteil des Aufkommens der Landesanteile an den Gemeinschaftssteuern und der Gewerbesteuerumlage zur Verfügung. Die Verbundmasse erhöht oder mindert sich um die Einnahmen oder Ausgaben des Staates im Länderfinanzausgleich.

 

Für die Schlüsselzuweisungen stehen 3,938 Milliarden Euro (-120 Mio. Euro; -3%) zur Verfügung. Es ist somit davon auszugehen, dass sich im Jahr 2021 der Grundbetrag verschlechtert und damit die Schlüsselzuweisungen sinken werden. Trotzdem ds sich insgesamt die Schlüsselzuweisungen senken erhöhen sie sich in der Gemeinde Schlehdorf von 382.700 Euro (2020) auf 451.300 Euro.

 

 

  1.  Steuerkraft, Umlagekraft

 

Der Umlagekraft einer Gemeinde, die sich aus der Steuerkraft und aus einem Betrag in Höhe von 80 % der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres berechnet, kommt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhebliche Bedeutung zu. So wirkt sich diese u. a. auch auf die an den Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen zu zahlende Kreisumlage sowie ab 2003 auf die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See aus.

 

Die Umlagekraft erhöht sich nun von (2020) 1.231.536 Euro auf 1.277.138 Euro sowie dementsprechend hat sich die Steuerkraft von (2020) 963.491 Euro auf 970.959 Euro erhöht.

 

  1. Haushaltslage der Gemeinde

 

Zur Finanzierung erheblicher Investitionen für den Sozialwohnungsbau mussten im Haushaltsjahr 2018 Fremdmittel in Höhe von 564.400 Euro aufgenommen werden, was zu einem sprunghaften Anstieg der Verschuldung führte. Hierzu kommt nun eine Kreditaufnahme in Höhe von 500.000 Euro für die Generalsanierung der Grundschule Schlehdorf. Für die Kreditaufnahme bestand im Vorjahr 2020 eine Kreditermächtigung die nun im Haushaltsjahr 2021 beansprucht wurde. Dennoch baut die Gemeinde weiterhin konsequent die Schulden durch ordentliche Tilgungen ab, da sich hier die Zinsbelastung auch nicht nominell auf den Haushalt auswirken.

 

Die Rücklagen wurden nun von ca. 1.000.000 Euro auf 500.000 Euro abgebaut. Mit Blick auf die derzeitigen Strafzinsen war dieser Schritt notwendig und bei den entsprechenden getätigten Investitionen angebracht.

 

Die Gemeinde Schlehdorf hatte sich frühzeitig über ihre Einnahmen- und Ausgabepolitik in den kostenrechenden Einrichtungen Gedanken gemacht. So wurden im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung die Gebühren angehoben.

 

Ebenfalls wurde noch im letztem Jahr 2020 zum 01.01.2021 beschlossen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 320 v. H. anzuheben. Dennoch liegt die Gemeinde Schlehdorf immer noch 30 Punkte unter dem Landesdurchschnitt für vergleichbare Gemeinden.

 

Trotz der derzeitigen Corona-Krise zeigt sich, dass die Gemeinde Schlehdorf frühzeitig gehandelt hat und seine Einnahme- und Ausgabepolitik überdacht hat. Dies zeigt sich nun in der noch immer relativ Höhen Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt. Dennoch muss weiterhin auf die Kostenrechnenden Einrichtungen geachtet und entsprechend ihrer Ausgaben die Gebühren angehoben werden. Die im letztem Jahr 2020 getätigten Gebührenerhöhung spiegeln sich nun in der teilwiesen Unabhängigkeit von der Gewerbesteuer wieder.

 

 

 

 

 

 

 


Gemeinde Schlehdorf

 

 

 

Haushaltssatzung

 

 

 

der Gemeinde Schlehdorf, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das

 

Haushaltsjahr 2021

 

 

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Schlehdorf folgende

 

 

Haushaltssatzung

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 2.318.200 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              2.769.500 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  320 v. H.

b) für die Grundstücke (B)  320 v. H.

 

2. Gewerbesteuer  320 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

Gemeinde Schlehdorf

Schlehdorf,

 

 

 

Stefan Jocher

Erster Bürgermeister

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung2021 (68 KB)      
Anlage 2 2 Verwaltungshaushaltsplan 2021 - S (151 KB)      
Anlage 3 3 Vermögenshaushaushaltsplan 2021 - S (67 KB)      
Anlage 4 4 Stellenplan 2021S (109 KB)