Vorlage - K-0059/2021
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Kochel am See, Schlehdorfer Straße, wird nicht erteilt.
Vormerkung:
Mit der Eingabe möchte der Bauwerber die Zulässigkeit des Vorhabens eines Einfamilienhauses mit den Maßen 8 x 10 m und Firsthöhe 7,00 m beantwortet wissen.
Die besagte Fläche liegt zwar „innerorts“, ist im Flächennutzungsplan als „Dorfgebiet (MD) ausgewiesen und grenzt an die Innenbereichssatzung „Schlehdorfer Straße“ aus dem Jahr 2006 an.
Jedoch ist zwischen dem aufgrund der o. g. Satzung jüngst errichtetem Gebäude und der nächsten Bebauung im Westen eine Lücke von rund 90 Meter festzustellen. Auch liegt im Süden die Bundesstraße und im Norden keine weitere Bebauung, so dass – nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen – auf dieser Fläche nicht mehr von einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ ausgegangen werden kann. Auch sind keine Privilegierungstatbestände für eine Bebauung im Außenbereich ersichtlich.
Finanzielle Auswirkungen:
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