Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0060/2021  

Betreff: Errichtung eines Carports mit isolierter Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-33/2020 T1)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.04.2021 
13. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung von der Vorgaben der Bayrischen Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen bei der Errichtung eines Carports in Kochel a. See, Kiensteinweg, wird erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Aufgrund des mit der Neuregelung des Abstandsflächenrechts in der Bayerischen Bauordnung einhergehenden Entfalls der Nichtanrechnung von Giebelhöhen bei Garagen sind die Möglichkeiten, die Giebelseite einer abstandsflächenfreien Garage zur Grundstücksgrenze zu orientieren, gegenüber dem alten Recht beschränkt worden (siehe Schreiben des StMB vom 26.02.2021 Az. 24-4101-2-13).

Im vorliegenden Fall wird die Wandhöhe überschritten, so dass eine Befreiung von den Abstandsflächenregelungen erforderlich ist, um die Anforderungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Ausgestaltung von Garagen und Carport zu erfüllen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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