Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0068/2021  

Betreff: Abbruch eines Garagen-und Personalgebäudes mit Lager- und Waschräumen in Kochel a. See, Döllerfeldweg - Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
18.05.2021 
14. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Abbruch des Garagen- und Personalgebäudes mit Lager- und Waschräumen in Kochel a. See, Döllerfeldweg, und dem damit verbundenen Antrag auf Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg wird erteilt.

 

 

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Vormerkung:

 

Auf den Antrag in der Anlage wird verwiesen.

Für die städtebauliche Struktur im Rahmen der Überplanung des gesamten Gebietes ist dieses Gebäude ohne Belang. Der Abbruch ist aus gemeindlicher Sicht aus Gründen der Verkehrssicherheit eher begrüßenswert.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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