Vorlage - K-0079/2021
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Beschlussvorschlag:
Der Ausbau des Gemeindegebietes Kochel a. See im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen dieser Richtlinie einen Förderantrag zu stellen.
Vormerkung:
Neben der Bayerischen Gigabitrichtlinie sind seit 26.04.2021 alle Anschlüsse, denen im Download von weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen, auch über den Bund förderfähig. Hierfür wurde von Seiten der Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet. Mit dieser neuen Bundesförderung Breitband verändert sich die sogenannte Aufgreifschwelle.
Künftig kann eine Förderung für solche Gebiet innerhalb einer Kommune beantragt werden, wenn den Teilnehmern weniger als 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stehen. Bislang lag diese Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s im Download. Gemeinden können bereits für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden und u. a. einer ressourcen- und kosteneffizienten Realisierung dienen, bis zu 50.000 Euro Förderung erhalten. Diese Fördermittel müssen nicht abgerufen werden, auch werden sie nicht auf die Ausbauförderung und das Bayerische Förderprogramm angerechnet und müssen auch nicht zurückbezahlt werden. Sie dienen lediglich der Planung für das Bundesförderprogramm.
Nach Auskunft des bisherigen Planungsbüros, der Breitbandberatung Bayern dauert ein Antrag ca. 3 Monate und sollte daher schon gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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