Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0094/2021  

Betreff: Kirschbaumweg (OT Walchensee); Erschließungsanlagen für Bebauungsplan Nr. 32, Herstellung Wendehammer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias   
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
27.07.2021 
16. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2022 die Planungskosten sowie für 2023 in der mittelfristigen Investitionsplanung die Herstellungskosten für Herstellung des Wendehammers sowie der Straßenentwässerung im Bereich des Kirschbaumwegs, OT Walchensee (Bebauungsplan Nr. 32), im Haushalt vorzusehen und abhängig von der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Jahr 2022 die Planungen zu vergeben. Ziel soll sein, den Wendehammer im Jahr 2023 zu verwirklichen.

 


Vormerkung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg, OT Walchensee, ist rechtskräftig. Die Grundstücke für die erforderlichen Erschließungsanlagen sind an die Gemeinde Kochel a. See abgegeben worden.

 

Die Anlieger planen im Jahr 2022 im nördlichen Bereich die Bebauung vorzunehmen. Da ohnehin von der Gemeinde der Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Straße ermöglicht werden muss, kann bereits die Erstellung des Wendehammers (sowie der ggf. erforderlichen Straßenentwässerung) im Jahr 2022 geplant und je nach Haushaltslage 2023 umgesetzt/ausgeschrieben werden. Damit wird die Erstellung der Erschließungsanlagen mit der voraussichtlichen Fertigstellung der Gebäude zusammenfallen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-  Erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2022 sowie weiterer dazu erforderlicher Beschlüsse kann eine genaue Summe beziffert werden.