Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0096/2021  

Betreff: Errichtung eines Stegs zur barrierefreien Erschließung der Erdgeschosswohnung eines bestehenden Gebäudes in Urfeld (GBV K-23/2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
27.07.2021 
16. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Stegs zur barrierefreien Erschließung der Erdgeschosswohnung in Urfeld wird erteilt.

 


Vormerkung:

 

Wegen der konstruktiv erforderlichen Länge überschreitet der Steg um 35 cm die Eigenschaft eines verfahrensfreies Bauvorhaben im Sinne des Art. 57 BayBO.

Hinderungsgründe für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in diesem förmlichen Bauantragsverfahren sind nicht ersichtlich, zumal das Vorhaben bereits mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen durch den Antragsteller und seinen Architekten vorabgestimmt wurde.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-