Vorlage - K-0101/2021
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zu den Nutzungsänderungen mit Umbaumaßnahmen in Ort, Orterer Straße, wird vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde erteilt.
Vormerkung:
Das bereits realisierte Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Im Vorfeld gab es mehrere Feststellungen der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu einer verfehlten bzw. nicht genehmigten Nutzung.
Diese soll nunmehr in Abstimmung mit der Unteren Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen u. a. mit der vorgelegten Planung geheilt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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