Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0190/2016  

Betreff: Seeweg (Abschnitt neuer Friedhof - trimini-Straße); Einrichtung von Beleuchtung, Genehmigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
05.07.2016 
36. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 08/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Projektplan Beleuchtung  

Beschlussvorschlag:

Die  Auftragserteilung durch Ersten Bürgermeister Holz zur Errichtung einer Beleuchtung am Seeweg im Bereich zwischen dem neuen Friedhof und der trimini-Straße an die Bayernwerk AG zum Angebotspreis i. H. v. 22.240,80 Euro wird genehmigt.

 

 


Vormerkung:

Der Verbindungsweg zwischen dem neuen Friedhof und dem See (trimini-Straße) ist ein beliebter Spazierweg für Einheimische, aber auch für Urlaubsgäste. Dieser Weg ist bisher unbeleuchtet. Seit langem wird daher diskutiert, dass die Errichtung einer Beleuchtung sicherlich sehr förderlich wäre.

 

Im Rahmen der Kabelverlegung für die neue Stromleitung zur Kristall trimini-Therme durch die Bayernwerk AG hat sich nunmehr die einmalige Chance ergeben, kostengünstig die Straßenbeleuchtung herstellen zu lassen.

Bei einem maximal möglichen Abstand von 45m werden dafür 16 Straßenlaternen benötigt.

 

Die Einrichtung erfolgt durch Übergangsregelungen zwischen Bayernwerk und Gemeinde (alte Isar-Amper-Werke Regelung) zu darüber hinaus besonders günstigen Konditionen, da 30 Prozent der Kosten von der Bayernwerk AG getragen werden. Aufgrund altvertraglicher Regelungen kommt darüber hinaus nur eine Beauftragung der Bayernwerke AG als Auftragnehmer in Betracht, so dass vergaberechtlich keine weiteren Angebote einzuholen sind.

 

Um die Mitverlegung noch gewährleisten zu können, war eine schnelle Beauftragung erforderlich und ein Zuwarten bis zu einer Entscheidung in der Gemeinderatssitzung am 05.07.2016 nicht möglich. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile für die Gemeinde hat Bürgermeister Holz den Auftrag am 21.06.2016 der Bayernwerk AG im Sinne eines eilbedürftigen Geschäfts erteilt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Die Kosten belaufen sich auf 22.240,80 Euro.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung. Für die Neuerrichtung von Straßenbeleuchtung Stehen im Haushalt insgesamt 41.300,00 Euro bereit. Davon sind zum 15.06.2016 noch 39.746,24 Euro verfügbar. Da die geplanten Straßenbeleuchtungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Kanal- und Straßenbau in diesem Jahr nicht anfallen, können die Mittel für andere Projekte eingesetzt werden.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektplan Beleuchtung (95 KB)