Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0191/2016  

Betreff: Anbau eines Wintergartens an ein Bestandsgebäude in Kochel a. See, Bergfeldweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
05.07.2016 
36. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 08/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Zu dem Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens an das Bestandsgebäude in Kochel a. See, Bergfeldweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 


Vormerkung:

Mit Bauantrag vom 30.05.2016 (Eingang: 13.06.2016) wird der Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Gebäude in Kochel a. See im Bergfeldweg, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist daher nach § 34 BauGB als Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu beurteilen.

Lt. Flächennutzungsplan handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet. Dort ist das Vorhaben allgemein zulässig.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Geringfügige Erhöhung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Die GRZ erhöht sich von 0,09 auf 0,11 und liegt damit weiterhin im üblichen Maß der umgebenden Bebauung.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht berührt.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Es entsteht keine zusätzlicher Stellplatzbedarf.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine