Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0106/2021  

Betreff: Bodenrichtwertliste für Grundstückswerte 2019/2020, Bekanntgabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Kolb, Theresa
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
27.07.2021 
16. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

-kein Beschluss erforderlich-


Vormerkung:

 

Mit Schreiben v. 21.05.2021 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Bodenrichtwertliste 2019/2020 (Stichtag: 31.12.2020) für den Gemeindebereich Kochel a. See bekanntgegeben.

Beispielsweise für Wohnbauflächen beträgt der Wert je m² in

-          OT Kochel a. See   720,00 Euro

-          OT Ried     820,00 Euro

-          OT Urfeld    500,00 Euro

-          OT Walchensee   550,00 Euro

-          OT Ort, Pessenbach   500,00 Euro

-          OT Einsiedl    450,00 Euro

-          OT Gewerbegebiet Pessenbach 150,00 Euro (gewerbliche Baufläche)

Die vollständige Bodenrichtwertliste wurde durch die Gemeinde Kochel a. See insgesamt vom 28.05.2021 bis 28.06.2021 vier Wochen ortsüblich öffentlich im Rathaus bekanntgemacht und erlangt dadurch ihre Rechtskraft. Den Mitgliedern des Gemeinderats wird sie während der Sitzung in Umlauf gegeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

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