Vorlage - K-0106/2021
|
|
Beschlussvorschlag:
-kein Beschluss erforderlich-
Vormerkung:
Mit Schreiben v. 21.05.2021 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen die Bodenrichtwertliste 2019/2020 (Stichtag: 31.12.2020) für den Gemeindebereich Kochel a. See bekanntgegeben.
Beispielsweise für Wohnbauflächen beträgt der Wert je m² in
- OT Kochel a. See 720,00 Euro
- OT Ried 820,00 Euro
- OT Urfeld 500,00 Euro
- OT Walchensee 550,00 Euro
- OT Ort, Pessenbach 500,00 Euro
- OT Einsiedl 450,00 Euro
- OT Gewerbegebiet Pessenbach 150,00 Euro (gewerbliche Baufläche)
Die vollständige Bodenrichtwertliste wurde durch die Gemeinde Kochel a. See insgesamt vom 28.05.2021 bis 28.06.2021 vier Wochen ortsüblich öffentlich im Rathaus bekanntgemacht und erlangt dadurch ihre Rechtskraft. Den Mitgliedern des Gemeinderats wird sie während der Sitzung in Umlauf gegeben.
Finanzielle Auswirkungen:
-