Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0122/2016-01-02  

Betreff: Schlehdorfer Straße; Erneuerung der Stromzuleitung für die "Kristall trimini"-Therme, Mitverlegung von Kabelschutzrohren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
05.07.2016 
36. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 08/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Die Beauftragung zur Mitverlegung von Kabelschutzrohren zur Förderung des Internetbreitbandausbaus im Zusammenhang mit der Stromtrassenerneuerung für die Kristall trimini-Therme in Höhe von 26.736,92 Euro durch Ersten Bürgermeister Holz wird entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates vom 07.06.2016, TOP 15.1., genehmigt.

 

 


Vormerkung:

Im Zusammenhang mit der neuen Kabeltrasse wurde entschieden, dass auf dem Gehweg die Asphaltfläche in ganzer Breite wieder herzustellen ist und im Zusammenhang mit der Trasse auch Leerrohre für den Breitbandausbau zu verlegen sind (Grundlage Vorlage K-0122/2016-01, Entscheidung am 07.06.2016, TOP 15.1.).

 

Die entsprechenden Aufträge sind inzwischen vergeben. Die Kabelschutzrohre werden mitverlegt. Das Angebot für die Kabelmitverlegung beläuft sich auf 26.736,92 Euro. Um die Mitverlegung noch gewährleisten zu können, war eine schnelle Beauftragung erforderlich und ein Zuwarten bis zu einer Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 05.07.2016 nicht möglich. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile für die Gemeinde hat Erster Bürgermeister Holz den Auftrag daher bereits im Sinne eines eilbedürftigen Geschäfts erteilt.

 

Nach entsprechender Auskunft des Breitbandberatungszentrums werden diese nunmehr mitverlegten Kabel später an den Breitbandversorger entweder veräußert oder vermietet. Dadurch müssen die wiederhergestellten Asphaltflächen im Rahmen des Breitbandausbaus nicht erneut geöffnet werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Die Kabelschutzrohrverlegung kostet insgesamt 26.736,92 Euro brutto.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2016 nicht zur Verfügung und müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden. Eine Deckung kann über Haushaltsstelle 6300/9500 „Straßenbau allgemein“ erfolgen, da der dort eingestellte Ansatz nicht in voller Höhe im Jahr 2016 ausgeschöpft wird.