Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0202/2020-06  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021, Erlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
27.07.2021 
16. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt, die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 mit Anlagen und Bestandteilen.

 


Vormerkung:

 

Die Kämmerei hat den Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 unter Berücksichtigung der Anmeldungen der verschiedenen Sachgebiete und der Vorgaben aus bereits gefassten Gemeinderatsbeschlüssen erstellt. Der Gesamthaushalt 2021 weist demnach ein Volumen von 14.019.300 Euro auf, wobei 10.352.800 Euro auf den Verwaltungshaushalt entfallen und 3.666.500 Euro auf den Vermögenshaushalt.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt ist in Höhe von 693.500 Euro angesetzt. Im Vermögenshaushalt sind Investition in Höhe von rund 3.096.900 Euro für 2021 eingeplant.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 350 v. H..

 

Kreditaufnahmen sind für das Haushaltsjahr 2021 1.537.600 Euro eingeplant. Die im Vorjahr 2020 beschlossene Kreditaufnahme erhält nun im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 760.000 Euro ihre Gültigkeit.

Entnahmen oder Zuführungen an die Allgemeinen Rücklagen sind nicht geplant.

 

 

Allgemeine Haushaltslage

  1.  Allgemeines

Trotz zurückgehender Steuereinnahmen für den Freistaat Bayern ist es gelungen, das Gesamtergebnis des Kommunalen Finanzausgleichs in etwa in der Größenordnung des Vorjahres zu halten. Die Kommunen in Bayern werden im Jahr 2021 mit einem Volumen von rd. 10,3 Mrd. Euro unterstützt. Damit gelingt es, ein positives Signal zur Stabilisierung der Verwaltungshaushalte der Kommunen zu geben, aber auch Investitionsfähigkeit der kommunalen Ebene, die ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Corona Pandemie darstellt, zu erhalten. Die von beiden Seiten konstruktiv geführten Verhandlungen haben gezeigt, dass Staat und Kommunen auch in dieser schwierigen Phase gemeinsam nach Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunen suchen. Das Ergebnis wird vom Bayerischen Gemeindetag als sehr faires Ergebnis bewertet, das auch volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch ein wichtiges positives Zeichen in dieser schwierigen Zeit setzt, damit bleiben die Kommunen auch in wichtigen Bereichen der Daseinsversorge, insbesondere bei Bildung und Umwelt, handlungsfähig.

Fakt ist aber auch, dass auf Grund der Fortdauer der Corona-Pandemie für die Steuerausfälle der Kommunen nicht nur in 2020, sondern auch im Jahr 2021 eine Lösung zur Kompensation gefunden werden muss. Hier hat der Freistaat Bayern seine Unterstützung zugesagt. Auch wenn mit dem Ergebnis eine Stabilisierung der kommunalen Handlungsfähigkeit erreicht wird, ist es erforderlich, dass Bund, Länder und Kommunen erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, die weiter steigenden Ausgaben zu bewältigen. Wir werden auch nicht umhinkönnen, über die ungebremste Ausgabendynamik in weiten Bereichen kommunalen Handelns mit Bund und Ländern in Gespräche einzutreten. Nur so kann die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft stabilisiert und gesichert werden.

Für den Kommunalen Finanzausgleich 2021 stehen insgesamt 10,36 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese Beträge sind derzeit noch vorläufig, da sich insbesondere der Grunderwerbsteuerverbund, aber auch der Einkommensteuerersatz im Rahmen der November Steuerschätzung 2020 noch verändern können. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg der zur Verfügung stehenden Mittel um rd. 69 Mio. Euro (+0,7%). Darin enthalten sind auch einmalige Mittel mit einem Umfang von 50 Mio. Euro, die aus dem Haushalt des Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration im Rahmen der Spitzenabrechnung für Straßenausbaumaßnahmen in den Jahren 2019 und 2020 nicht abgerufen wurden. Dadurch erhöhen sich auch die reinen Landesleistungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 50 Mio. Euro (+0,5%) auf 9,98 Mrd. Euro. Auch diese Zahlen können sich durch die November Steuerschätzung 2020 noch ändern.

 

Die allgemeinen Finanzzuweisungen für Aufgaben des übertragen Wirkungskreises bzw. Staatsaufgaben nach Art. 7 FAG bleiben im Jahr 2021 unverändert. Die besonderen Finanzzuweisungen nach Art. 9 FAG erhöhen sich im Hinblick auf die zu berücksichtigende Einwohnerentwicklung um 1 Mio. Euro auf 66,5 Mio. Euro. Im Rahmen des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden von Bund und Ländern zusätzlich insgesamt rd. 213 neue Stellen bei den kommunalen und staatlichen Gesundheitsämtern in Bayern geschaffen, um diese bei der Bekämpfung der Corona Pandemie zu stärken. Es ist davon auszugehen, dass von diesem Ansatz rd. 80% den staatlichen Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden und rd. 20% den kommunalen Gesundheitsämtern zu Gute kommen. Außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wurde zudem vereinbart, dass den Landratsämtern, wie bereits in Jahren 2019 und 2020, auch im Jahr 2021 70 zusätzliche Stellen aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Der Ansatz für die Krankenhausfinanzierung wird auf dem hohen Niveau von 643,4 Mio. Euro fortgeführt. Aus diesem Ansatz werden keine Mittel für die Co-Finanzierung der Fördervorhaben des Krankenhauszukunftsfonds eingesetzt.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden die Mittel für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen nach Art. 10 FAG jährlich um 50 Mio. Euro erhöht. Diese Erhöhung wird auch im Jahr 2021 umgesetzt. Damit stehen für die Förderung des kommunalen Hochbaus im Jahr 2021 insgesamt 650 Mio. Euro zur Verfügung. Die zusätzlichen 50 Mio. Euro stellen eine Steigerung um 8,3% dar. Damit wird dem unverändert steigenden Bedarf an Fördermitteln nach Art. 10 FAG Rechnung getragen. Trotz Erhöhung des Mittelansatzes konnten keine Verbesserungen bei den Fördersätzen und sonstigen Kriterien des Förderprogramms erreicht werden. Es wurde zugesagt, die Kostenrichtwerte zu überprüfen, um der nach wie vor bestehenden dynamischen Preisentwicklung Rechnung zu tragen.

Die Mittel für die Investitionspauschale werden auch 2021 auf dem bestehenden Niveau von 446 Mio. Euro fortgeführt.

Der Ansatz für die notwendige Schülerbeförderung wird 2021 bei 323 Mio. Euro stabil gehalten. Damit kann auch im Jahr 2021 landesdurchschnittlich das Ausgleichsniveau von 60% fortgeführt werden.

Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen wird 2021 unverändert mit 120 Mio. Euro fortgeführt. Innerhalb dieses Ansatzes werden 10 Mio. Euro zum pauschalen Ausgleich von Mindereinnahmen aus Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen verwendet. Die Kriterien hierfür sind noch festzulegen. Ansonsten werden die Regelungen für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen fortgeführt. Bereits für den Finanzausgleich 2020 wurde vereinbart, dass die weitere Entwicklung des Ansatzes beobachtet wird, der bei Bedarf auch wieder verstärkt werden kann.

Die Zuweisungen an die Bezirke erhöhen sich um 15 Mio. Euro (+2,2%) auf nun 706,48 Mio. Euro. Bei diesem Ansatz findet eine Verstärkung des Anteils der allgemeinen Haushaltmittel des Freistaats um 35,4 Mio. Euro (+8,4%) zugunsten eines Rückgangs der Verstärkung aus dem Kraftfahrzeug-Steuer-Ersatzverbund (- 20 Mio. Euro, -14,5%) statt. Zudem wurde vereinbart, dass ein Ausgleich der coronabedingten Mehrausgaben der Bezirke vom zuständigen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales geprüft wird. Nach genauer Bewertung wird über die Höhe eines endgültigen Ersatzes entschieden. Neben der leicht gestiegenen Umlagekraft leistet der um 15 Mio. Euro erhöhte Ansatz sowie der beabsichtigte Ausgleich von coronabedingten Mehrausgaben der Bezirke einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Bezirksumlagen. Der Bayerische Gemeindetag hofft, dass dies eine dämpfende Wirkung auf die Festsetzung der Bezirksumlagen haben wird.

Der Belastungsausgleich Hartz IV läuft Ende des Jahres 2020 aus. Es wurde vereinbart, die freiwerdenden Mittel im Kommunalen Finanzausgleich zu belassen. Sie werden im Jahr 2021 zugunsten der Hochbauförderung nach Art. 10 FAG (+ 50 Mio. Euro), der Zuweisungen für die Bezirke nach Art. 15 FAG (+15 Mio. Euro) und für die Förderung nach der RZWas (+11 Mio. Euro) umgeschichtet.

 

  1.  Allgemeiner Steuerverbund

Der Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund beträgt unverändert 12,75%. Aufgrund der krisenbedingten Steuerausfälle beim Freistaat Bayern, ist der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund für das Jahr 2021 rückläufig und sinkt um rd. 120 Mio. Euro auf 5,04 Mrd. Euro (-2,3%). Der allgemeine Steuerverbund wäre jedoch noch weiter zurückgegangen, wenn der Freistaat Bayern nicht zugunsten der Kommunen auf die an sich sachlich rechtfertigbare Herausrechnung der Umsatzsteuerbeträge für die früheren Entflechtungsmittel und die Mittel, die im Zusammenhang mit dem Gute-Kita-Gesetz zur Verfügung gestellt werden, verzichtet hätte. Damit ist es gelungen, den Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund um rd. 59 Mio. Euro zu verstärken.

 

  1.  Schlüsselzuweisungen

Gemäß Art. 106 Abs. 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland müssen die Bundesländer aus ihrem Aufkommen aus den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuern) einen vom Landesgesetzgeber zu bestimmendem Prozentsatz ihren Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden überlassen. Der Freistaat Bayern stellt in Erfüllung dieses Verfassungsauftrages in Art. 1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) einen gewissen Anteil des Aufkommens der Landesanteile an den Gemeinschaftssteuern und der Gewerbesteuerumlage zur Verfügung. Die Verbundmasse erhöht oder mindert sich um die Einnahmen oder Ausgaben des Staates im Länderfinanzausgleich.

Für die Schlüsselzuweisungen stehen 3,938 Milliarden Euro (-120 Mio. Euro; -3%) zur Verfügung. Es ist somit davon auszugehen, dass sich im Jahr 2021 der Grundbetrag verschlechtert und damit die Schlüsselzuweisungen sinken werden. Die Schlüsselzuweisungen werden sich in der Gemeinde Kochel a. See von 844.600 Euro (2020) auf 613.000 Euro senken.

 

  1.  Steuerkraft, Umlagekraft

Der Umlagekraft einer Gemeinde, die sich aus der Steuerkraft und aus einem Betrag in Höhe von 80 % der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres berechnet, kommt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhebliche Bedeutung zu. So wirkt sich diese u. a. auch auf die an den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zu zahlende Kreisumlage sowie ab 2003 auf die Umlage an die Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See aus. Die langfristige Entwicklung ist aus der nachstehenden Aufstellung ersichtlich. Die Steuerkraft ist dabei jeweils in Summe und je Einwohner, die Umlagekraft nur in Summe angegeben. Zum besseren Verständnis ist der Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden in Bayern und das Verhältnis der gemeindlichen Steuerkraft zum Landesdurchschnitt in % angegeben (Beträge jeweils in €).

 

 

Jahr

Umlagekraft

 

Steuerkraft

 

 

 

 

total

pro Kopf

Landesdurchschnitt

in % LD

 

 

 

 

 

 

2005

1.983.283

1.939.869

467,10

452,00

103,3%

2006

2.485.948

2.196.412

527,60

506,14

104,2%

2007

2.232.743

2.020.935

480,95

512,00

93,9%

2008

3.157.510

2.741.113

658,45

558,00

118,0%

2009

3.421.602

3.284.028

792,67

643,00

123,3%

2010

3.022.349

2.997.866

726,05

656,93

110,5%

2011

2.531.318

2.330.838

566,15

620,06

91,3%

2012

3.127.258

2.680.832

652,59

616,00

105,9%

2013

2.872.402

2.581.884

630,04

647,00

97,4%

2014

2.690.796

2.149.410

543,60

692,00

78,6%

2015

3.887.254

2.999.443

750,42

726,00

103,4%

2016

3.398.092

2.901.270

725,68

797,00

91,1%

2017

3.761.682

3.050.296

752,60

841,00

89,5%

2018

4.415.574

3.721.625

906,39

919,00

98,6%

2019

4.857.880

4.373.525

1.063,60

992,00

107,2%

2020

4.174.805

3.884.114

949,20

1.031,00

92,1%

2021

4.936.980

4.261.278

1.039,59

 

 

 

  1.  Haushaltslage der Gemeinde

Mit Blick auf die derzeitigen Folgen der Corona-Krise und der mit ihr verbundenen Steuerrückgänge vor allem bei der Gewerbe- und Einkommensteuer, muss die Gemeinde Kochel a. See ihre Einnahmen- und Ausgabenpolitik neu justieren. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk darauf zu legen sein, den Verwaltungshaushalt auf gesunde Füße zu stellen. Nur mit einem in sich ausgeglichenen Verwaltungshaushalt wird es möglich sein, die noch kommenden Aufgaben bewältigen zu können. Insbesondere sind daher bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt die Gebühren, Beiträge, Mieten und Pachten zu überprüfen.

Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt sollten alle nicht notwendigen oder freiwillige Maßnahmen detailliert geprüft und ggf. zunächst gekürzt oder gestrichen werden. Auch für jede gemeindliche Liegenschaft ist die Einnahmen- und Ausgabenseite genau zu prüfen.

Mit den frei werden Mittel aus dem Verwaltungshaushalt muss der Vermögenshaushalt zum Großteil ausgeglichen werden. Besonders im Vermögenshaushalt wird es von möglichen Förderungen von Seiten des Bundes und des Freistaates Bayern abhängen, ob und in welchen Umfang die Gemeinde Kochel a. See Investitionen tätigen kann.

Zusammenfassend wird es für das Jahr 2021 und deren Folgejahren von Bedeutung sein, den Verwaltungshaushalt auf die neuen Gegebenheiten umzustellen. Dementsprechend sollte man besonders einen Blick auf die noch nicht im vollen Umfang ausgeschöpften Einnahmenquellen werfen oder die bisherigen Einnahmen auf einen kostendeckenden Nenner zu deren Ausgaben bringen.

 

Die Steuerkraft der Gemeinde Kochel a. See schwankt in den vergangenen zehn Jahren. Sie liegt teils über und teils unter dem Landesdurchschnitt (s. auch Anlage 3). Im Haushaltsjahr 2021 steigt diese um ca. 92,00 Euro je Einwohner und liegt somit trotzdem wieder unter dem Landesdurchschnitt.

 

Die Schulden der Gemeinde wurden seit dem Höchststand im Jahr 2002 von rund 7.009.000 Euro (einschließlich Schulden bei Bayerngrund) kontinuierlich abgebaut. Durch ordentliche und außerordentliche Tilgungen wurde der Schuldenstand bis Ende 2011 auf 1.020.000 Euro zurückgefahren. Zum Schluss des Haushaltsjahres 2012 hat sich dieser dann unter Berücksichtigung der Neuaufnahme für die Finanzierung des PPP-Projekts „trimini“ in Höhe von 3.000.000,00 Euro auf 3,9 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 952 Euro oder 141 % des Landesdurchschnitts. Für den Fall des Ausfalls der Förderung des PPP-Projekts „trimini“ wurde im Jahr 2014 eine erneute Darlehensaufnahme in Höhe von 2,4 Mio. Euro vorgesehen, die jedoch genauso wenig realisiert worden ist wie die Aufnahmen in den Haushaltsjahren 2016, 2018 und 2019. Im Jahr 2020 wurde eine Darlehensaufnahme in Höhe von 2.510.000 Euro getätigt. Diese wurde im vollem Umfang 2021 mit der Restdarlehensaufnahme von 760.000 Euro abgeschlossen. Für das Haushaltsjahr 2021 ist eine Neuaufnahme von 1.537.600 Euro geplant.

Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt zum 31.12.2020 3.735.286 Euro und wird nach dem aktuellen Entwurf des Haushaltsplans für 2021 zum 31.12.2021 auf insgesamt 5.605.414 Euro anwachsen (Reststand laufender Darlehen zum 31.12.2021: 4.067.814 Euro).

 

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2021

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Gemeinde Kochel a. See folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 10.352.800 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              3.666.500 €

 

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 1.537.600 € vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.

 

2. Gewerbesteuer 350 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 Gemeinde Kochel a. See

 Kochel a. See,

 

 S.

 

 Thomas W. H o l z

 Ersterrgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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