Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0023/2016  

Betreff: Gemeindliche Straßenbeleuchtung; Umrüstung der Leuchten, Gesamtplan für das Gemeindegebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Beteiligt:Finanzverwaltung
Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias   
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
15.03.2016 
32. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 04/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2016-03-08-lampenentwicklungsplan  
langmatz-strassenleuchten-led-bavaria-el77-171x200  
201002_Mini_Iridium_LED  

Beschlussvorschlag:

Der generellen Planung der Beleuchtungsköpfe wird gemäß dem vorgelegten Leuchtenentwicklungsplan (Stand 08.03.2016) zugestimmt. Im Zusammenhang mit der Kanalsanierung und dem geplanten Straßenbau im Bereich Rothenberg-Nord sowie Bergfeldweg soll die Straßenbeleuchtung auf LED umgerüstet werden. Hierbei ist die Umrüstung gemäß dem heute beschlossenen Leuchtenentwicklungsplan auf technische Leuchten vorzunehmen.

 

 


Vormerkung:

In Verbindung mit der Kanalsanierung stellte sich für den ersten Bauabschnitt die Frage nach der Umrüstung bzw. Erneuerung der Straßenbeleuchtung.

 

Da in diesem Zusammenhang befürwortet wurde, eine grundsätzliche Entscheidung zu fällen, um – zumindest in Teilbereichen der Gemeinde – einheitliche Beleuchtungsmittel zu verwenden, die das Ortsbild fördern, wurde die Vorlage K-0023/2016 rückverwiesen. Es sollte zunächst ein Konzept aufgestellt werden.

 

Die Vorlage liegt nun in überarbeiteter Form vor, wobei es darum geht, zu entscheiden in welchen Bereichen bei konzeptionellen Überlegungen und Planungen durch die Bauverwaltung grundsätzlich von welchem Lampentyp (dekorativ oder technisch) auszugehen ist.

 

Dabei ist zu bedenken, das dort, wo bereits dekorative Leuchten vorhanden sind, die Beleuchtungspunkte bereits näher zusammen liegen und dies daher erhalten werden kann. Wo derzeit technische Leuchten vorhanden sind, geht ein Ändern des Lampentyps fast immer mit einer notwendigen Abstandsverringerung einher, damit die Straße auch ausgeleuchtet ist. Damit entstehen auch höhere Material und Baukosten.

Weiterhin muss bei allen Vorschlägen für Strecken, die jetzt für technische Leuchten generell vorgeschlagen werden berücksichtigt werden, dass bereits jetzt auch einzelne dekorative Leuchten enthalten sind /sein können (z.B. bei kleineren Wohnwegen, an Abzweigpunkten usw.). Genauso sind an einigen Strecken mit dekorativen Leuchten an z.B. Kreuzungsbereichen auch hin und wieder zur Ausleuchtung technische Leuchten erforderlich und auch vorhanden. Daher kann die Planung jetzt als genereller Anhaltspunkt zur Einordnung betrachtet werden, wobei es bei einzelnen Lichtpunkten im Rahmen der Detailplanungen immer wieder besondere Umstände zu berücksichtigen gilt

 

Zunächst wurde daher der Bestand aufgenommen und folgender Vorschlag erarbeitet:

 

- Ortsteil Ried:

Im Ortsteil Ried gibt es nur einzelne punktuelle dekorative Leuchten. Ansonsten ist die Beleuchtung vollständig mit technischen Leuchten erfolgt. Es wird daher vorgeschlagen, die Umrüstung auf technische Leuchten abzustellen und ggf. punktuell die dekorativen Leuchten umzurüsten bzw. punktuell (im Bedarf) zu ergänzen. Da hier keine Zwangspunkte bzgl. der Kanalsanierung bestehen, fällt dies allerdings erst dann an, wenn in den nächsten Jahren ein genereller Lampentausch durchgeführt wird  oder werden muss.

 

- Ortsteil Pessenbach:

Hier sollten technische Leuchten zum Einsatz kommen, sofern die Lampen getauscht werden.

 

- Ortsteil Ort:

Es sind sowohl technische als auch dekorative Leuchten vorhanden. Dekorative Leuchten sind im Bericht der Orterer Straße und Kapellenweg vorhanden. Die übrigen Straßen sind mit technischen Leuchten versehen. Es wird daher vorgeschlagen die Leuchten 1:1 im Falle einer Umrüstung zu tauschen und ggf. Einzelfallanpassungen im Rahmen der Planung vorzunehmen.

 

- Kochel a. See (s. anliegender Plan):

Blau = technische Leuchten

Gelb = dekorative Leuchten

Der Ortskern, Parkplätze, Plätze, kleine Verbindungswege (z.B. Schulweg oder Seeweg), die Wege am See und Ufer sowie der neu zu gestaltetende Platz an der Seestube sowie die Alte Straße wurden für die dekorativen Leuchten vorgesehen.

 

- Altjoch:

Für Altjoch gilt dasselbe wie für den Ortsteil Ort und damit auch dieselbe Empfehlung.

 

- Urfeld:

Für Urfeld gilt dasselbe wie für den Ortsteil Ort und damit auch dieselbe Empfehlung.

 

- Walchensee:

Für den Ortsteil Walchensee ergeben sich keine „Zwangspunkte“ durch die Kanalsanierung. Hier ist zu bedenken, dass in den letzten Jahren fortlaufend auf Bavaria bzw. vergleichbare Vierkantleuchten umgestellt wurde und dies auch erheblich durch die Walchenseestiftung gefördert wurde.

In den meisten Straßenbereichen in Walchensee sind kleine Leuchteinrichtungen (u.a. Pilzleuchten) vorhanden, so dass die Abstände der Lichtpunkte an den meisten Stellen eine Umrüstung auf dekorative Leuchten ermöglichen.

Hier wird weiterhin jährlich zusammen mit der Walchenseestiftung an der Umstellung gearbeitet.

 

- Einsiedl:

Vorschlag: Technische Leuchten (wie vorhanden)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Umsetzung des Vorschlages fällt für den aktuellen Bauabschnitt (1. BA Bergfeldweg und Rothenberg-Nord) rund 25.000 € für den Umbau an. Die Mittel sind im Haushalt vorgesehen.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-03-08-lampenentwicklungsplan (3101 KB)      
Anlage 2 2 langmatz-strassenleuchten-led-bavaria-el77-171x200 (4 KB)      
Anlage 3 3 201002_Mini_Iridium_LED (334 KB)