Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0064/2021  

Betreff: Beratung und Grundsatzbeschluss zur Erhöhung der Hundesteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
07.10.2021 
15. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

 


Vormerkung:

Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer auf Basis der Hundesteuersatzung vom 01.03.2006. In der Satzung sind folgende Steuersätze festgesetzt:

 

Erster Hund:   40,-- €/Jahr

Zweiter Hund:   80.-- €/Jahr

Jeder weitere Hund 120,-- €/Jahr

 

Für Kampfhunde ist kein Steuersatz festgesetzt; allerdings befindet sich derzeit auch kein Kampfhund im Gemeindegebiet.

 

Die Hundesteuer führt zu Gesamteinnahmen von rd. 3.000 Euro/Jahr. Durch die zweimalige wöchentliche Leerung der acht Hundetoiletten sowie die Entsorgung des Mülls entstehen allerdings Kosten von mehr als 10.000 Euro/Jahr.

 

Aus diesem Grund sollte die Hundesteuer nach mehr als 15 Jahren nach oben angepasst werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

Erläuterungen reinschreiben.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

 

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.

 

Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.

Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …

Die Deckung erfolgt über

 

Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.