Vorlage - S-0064/2021
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Beschlussvorschlag:
Vormerkung:
Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer auf Basis der Hundesteuersatzung vom 01.03.2006. In der Satzung sind folgende Steuersätze festgesetzt:
Erster Hund: 40,-- €/Jahr
Zweiter Hund: 80.-- €/Jahr
Jeder weitere Hund 120,-- €/Jahr
Für Kampfhunde ist kein Steuersatz festgesetzt; allerdings befindet sich derzeit auch kein Kampfhund im Gemeindegebiet.
Die Hundesteuer führt zu Gesamteinnahmen von rd. 3.000 Euro/Jahr. Durch die zweimalige wöchentliche Leerung der acht Hundetoiletten sowie die Entsorgung des Mülls entstehen allerdings Kosten von mehr als 10.000 Euro/Jahr.
Aus diesem Grund sollte die Hundesteuer nach mehr als 15 Jahren nach oben angepasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Erläuterungen reinschreiben.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.
Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …
Die Deckung erfolgt über …
Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.