Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0180/2020-01  

Betreff: Errichtung einer Einfriedungsmauer in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-32/2021)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0180/2020
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss
Gemeinderat Kochel a. See
23.11.2021 
18. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Einfriedungsmauer in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, und der in diesem Zusammenhang beantragten Abweichung vom Abstandsflächenrecht nach Art. 6 BayBO wird nicht erteilt.

 


Vormerkung:

 

Mit Bauantragsunterlagen vom 26.10.2021 wurde die Errichtung der bereits ohne Genehmigung begonnenen Mauer erneut beantrag. Zur Begründung der Höhe und der damit erforderlichen Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird auf beiliegende Schreiben des Bauherrn verwiesen.

 

Die Plandarstellungen lassen nur marginal eine vermeintliche Abschottung gegenüber dem Straßenlärm im Erdgeschoss erkennen. Insofern lässt sich der Argumentation zum Lärmschutz nicht folgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

Stammbaum:
K-0180/2020   Errichtung einer Einfriedungsmauer und einer Garage in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-27/2020)   Hauptverwaltung   Beschlussvorlage GRK
K-0180/2020-01   Errichtung einer Einfriedungsmauer in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-32/2021)   Bauamt   Beschlussvorlage GRK