Vorlage - K-0180/2020-01
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Einfriedungsmauer in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, und der in diesem Zusammenhang beantragten Abweichung vom Abstandsflächenrecht nach Art. 6 BayBO wird nicht erteilt.
Vormerkung:
Mit Bauantragsunterlagen vom 26.10.2021 wurde die Errichtung der bereits ohne Genehmigung begonnenen Mauer erneut beantrag. Zur Begründung der Höhe und der damit erforderlichen Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird auf beiliegende Schreiben des Bauherrn verwiesen.
Die Plandarstellungen lassen nur marginal eine vermeintliche Abschottung gegenüber dem Straßenlärm im Erdgeschoss erkennen. Insofern lässt sich der Argumentation zum Lärmschutz nicht folgen.
Finanzielle Auswirkungen:
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