Vorlage - S-0069/2021
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Einbeziehungssatzung für den Bereich südöstlich der Seestraße, umfassend die Grundstücke Fl.Nrn. 62/2, 119, 169 (Teilfläche), 191, 191/2 und 192, Gemarkung Schlehdorf, zu ändern. Dadurch soll die Erweiterung des Parkplatzes nach Süden -wie vom Gemeinderat bereits zugestimmt- ermöglicht werden. In der Satzung ist auch die Fläche für die Löschwasserentnahme aus dem Bach mit Zugang und Aufstellfläche für die Feuerwehraus festgesetzt werden. Zudem ist die mit einem Gehrecht für die Gemeinde gesicherte Fläche im Plan darzustellen.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.05.2021 einer Tekturplanung für die Errichtung eines Wirtschaftsgartens mit Parkplatz zugestimmt. Bei der Tekturplanung ging es im Wesentlichen um die Vergrößerung des Parkplatzes auf den Grundstücken Fl.Nrn. 191 und 192 Richtung Süden.
Das Landratsamt hat eine Genehmigung des Tekturplanes verweigert, da die Planung geringfügig über den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung südöstlich der Seestraße widerspricht.
Einzige Möglichkeit, dass die Planung genehmigt wird, ist eine Änderung der Einbeziehungssatzung an die aktuelle Planung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Satzungsänderung müssen vom Grundstückseigentümer getragen werden, sodass für die Gemeinde keine direkten Kosten anfallen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Änderungsplan Klosterbräu (3223 KB) | ||||
2 | P20-137_5977_EBS_Klosterbrau_1_Aend_24_11_2021 (411 KB) |
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