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Vorlage - S-0072/2021  

Betreff: Neuerlass der Hundesteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf
02.12.2021 
16. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Hundesteuer ab 01.01.2022EntwurfSchlehdorf  

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der vorgelegten Hundesteuersatzung als Satzung. Die Satzung tritt mit dem 01.01.2022 in Kraft.


Vormerkung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2021 die Höhe der Steuersätze in der Hundesteuersatzung wie folgt beschlossen:

 

Erster Hund:   60,00 €

Zweiter Hund:  120,00 €

Jeder weitere Hund: 240,00 €

Kampfhund:   2.000 €

 

Aufgrund eines entsprechenden Presseberichts hat das Landratsamt jedoch mitgeteilt, dass ein Steuersatz für Kampfhunde mit 2.000 € nicht zulässig ist, da diese Höhe aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts „erdrosselnde“ Wirkung hat. Die maximal zulässige Höhe wurde mit 1.500 € angegeben.

 

Aus diesem Grund wurde der Satzungsentwurf entsprechend angepasst.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mehreinnahmen durch Erhöhung der Hundesteuer um 50 %.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hundesteuer ab 01.01.2022EntwurfSchlehdorf (123 KB)