Vorlage - K-0199/2016
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Beschlussvorschlag:
Zu dem Bauantrag auf Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Wohnung auf Fl.Nr. 2873/2 in Kochel a. See, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Vormerkung:
Mit Schreiben vom 20.06.2016 (Eingang: 20.06.2016) wird die Nutzungsänderung eines Büros in eine Wohnung beantragt.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan Dorfgebiet. Das Vorhaben ist dort nach § 6 BauNVO allgemein zulässig.
- Art der Bebauung:
Keine Änderung
- Maß der baulichen Nutzung:
Keine Änderung
- Überbaubare Grundstücksfläche:
Keine Änderung
- Einordnung der Bauweise:
Keine Änderung
- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:
Keine Änderung
- Rücksichtnahmegebot:
Keine Änderung
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:
Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnissen nicht entgegenstehen.
- Ortsbild:
Keine Änderung
- Stellplätze:
Keine Änderung.
- Ergebnis:
Das Vorhaben erfüllt die Kriterien für zulässige Vorhaben nach § 34 (1) BauGB und das Einvernehmen der Gemeinde ist zu erteilen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Keine.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Entfällt.
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