Vorlage - K-0153/2021
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagenanbau in Walchensee, Kirschbaumweg wird erteilt. Der Garagenbau wird seitens der Gemeinde Kochel a. See auch außerhalb der Baugrenze befürwortet.
Vormerkung:
Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan Nr. 32 - Walchensee-Kirschbaumweg. Die Festsetzungen werden eingehalten.
Aufgrund der Unschärfe in der Festsetzung A 5 „Baugrenze - Garagen und Nebengebäude können auch außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden“ ist nach eindeutiger Auffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Ein Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO ist nicht mehr möglich, wenn eine Garage oder Nebenanlage gem. § 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll. Es ist dann ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, da eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde notwendig ist.
Finanzielle Auswirkungen:
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