Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0153/2021  

Betreff: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagenanbau in Walchensee, Kirschbaumweg (22-BA 2021/4485)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
25.01.2022 
20. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagenanbau in Walchensee, Kirschbaumweg wird erteilt. Der Garagenbau wird seitens der Gemeinde Kochel a. See auch außerhalb der Baugrenze befürwortet.

 


Vormerkung:

 

Das Vorhaben liegt im rechtskräftigen qualifizierten Bebauungsplan Nr. 32 - Walchensee-Kirschbaumweg. Die Festsetzungen werden eingehalten.

Aufgrund der Unschärfe in der Festsetzung A 5  „Baugrenze - Garagen und Nebengebäude können auch außerhalb der Baugrenzen zugelassen werden“ ist nach eindeutiger Auffassung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

 

Ein Freistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO ist nicht mehr möglich, wenn eine Garage oder Nebenanlage gem. § 23 Abs. 5 BauNVO außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden soll. Es ist dann ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, da eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde notwendig ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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