Vorlage - K-0052/2022
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Beschlussvorschlag:
-wird in der Sitzung gefasst-
Vormerkung:
Die Deutsche Telekom Technik GmbH, Augsburg, hat der Gemeindeverwaltung mit Email-Schreiben v. 17.01.2022 folgendes mitgeteilt:
„Die Telekom Technik betreibt öffentliche Telefonstellen. Die Nachfrage für diese öffentliche Dienstleistung ist in Deutschland aufgrund des stetig wachsenden Festnetz- und Mobilfunknetzes drastisch gesunken. In der Vergangenheit wurde dementsprechend der Rückbau von Standorten besprochen bzw. bereits durchgeführt.
Bis Ende November 2021 war die öffentliche Telekommunikation Teil der Universaldienstleistungen (§78 TKG alt). Aufgrund dessen hatte sich die Telekom zur Erbringung dieser Universaldienstleistung selbst verpflichtet. Mit Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 01.12.2021 ist dies entfallen.
Durch die fehlende Rechtsgrundlage wird auch die Selbstverpflichtung der Telekom Deutschland zum bedarfsgerechten Betrieb von öffentlichen Telefonstellen hinfällig. Im Termin am 05.10.2021 wurden die kommunalen Spitzenverbände über die geänderte Rechtslage sowie das weitere Vorgehen bezüglich der öffentlichen Telekommunikation informiert.
Die Telekom Technik plant in Kochel und Walchensee folgende Standorte abzubauen:
- 82431 Kochel, Badstr. 4
- 82431 Kochel, Kalmbachstr. 11
- 82432 Walchensee, Einsiedl 4
- 82432 Walchensee, Seestr. 66
Der Abbau wird ab Frühjahr 2022 erfolgen.“
Speziell gegen den Rückbau der Standorte Seestraße 66, 82432 Walchensee und Einsiedl 4, 82432 Walchensee hat sich die Gemeinde Kochel a. See im Jahr 2020 noch erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
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- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
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