Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - VG-0005/2022  

Betreff: Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022; Erlass der Haushaltssatzung, Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See
15.02.2022 
4. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Verwaltungshaushaltsplan 2022 - VG  
Vermögenshaushaltsplan 2022 - VG  
Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 2022 - VG  
Gruppierungsübersicht 2022 - VG  
Haushaltssatzung 2022 - VG  
Stellenplan 2022 - VG  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2022. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 1.159.700 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2020 sowie die Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2021 zugrunde gelegt.

 


Vormerkung:

 

Die Kämmerei hat unter Berücksichtigung von Vorgaben und Mittelanmeldungen einen Entwurf des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltsplanes samt Anlagen für das laufende Jahr 2022 erstellt.

 

Der Haushaltsplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben

Im Verwaltungshaushalt mit je  1.354.400 Euro und

Im Vermögenshaushalt mit je       60.000 Euro und

Insgesamt mit je     1.414.400 Euro ab.

 

Das Umlagesoll beträgt 1.159.700 Euro (Jahr 2021: 945.700 Euro; Jahr 2020: 1.054.900 Euro). Davon entfallen auf die Mitgliedsgemeinden Kochel a. See 895.247 Euro und Schlehdorf 264.453 Euro. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Aus den allgemeinen Rücklagen werden 13.600 Euro entnommen (Jahr 2021; 150.000 Euro). Vom Verwaltungshaushalt werden in den Vermögenhaushalt 46.400 Euro zugeführt. Im Zuge der Digitalisierung und der Änderung des Um-satzsteuerrechtes (§ 2 b UstG) stehen im Vermögenshaushalt 60.000 Euro Investitionskosten im Raum.

 

Die Erhöhung beruht einerseits auf der Tariferhöhung von 1,8% und andererseits auf der allgemeinen Kostenerhöhung.

 

Folgende Haushaltssatzung ist auf diesen Grundlagen für das Haushaltsjahr 2022 zu erlassen:

 

Haushaltssatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2022

 

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2  der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO), Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je  1.354.400 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je      60.000 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Verwaltungsumlage

  1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2022 auf 1.159.700 € festgesetzt.
  2. Das unter Nr. 1 festgesetzte Umlagensoll wird gemäß Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 14.01.2003 (TOP 4) wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt und als Umlage von diesen erhoben:

a)    50 v.H., das sind 579.850 , im Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See und

b)   50 v.H., das sind 579.850 , im Verhältnis der Umlagekraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamtumlagekraft der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See.

  1. r die Berechnung der Umlage werden

a)    die maßgebenden Einwohnerzahlen nach dem Stand des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.12.2020 und

b)   die maßgebenden Umlagekraftzahlen nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2022

zu Grunde gelegt.

 

§ 5

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See 

Kochel am See,

 

S.

Thomas W. H o l z

Gemeinschaftsvorsitzender

und 1. Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungshaushaltsplan 2022 - VG (49 KB)      
Anlage 2 2 Vermögenshaushaltsplan 2022 - VG (12 KB)      
Anlage 3 3 Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 2022 - VG (11 KB)      
Anlage 4 4 Gruppierungsübersicht 2022 - VG (38 KB)      
Anlage 5 5 Haushaltssatzung 2022 - VG (128 KB)      
Anlage 6 6 Stellenplan 2022 - VG (114 KB)