Vorlage - S-0021/2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch eines Bestandshauses mit anschließendem Neubau eines Reiheneckhauses und eines Mittelhauses mit 3 Wohneinheiten wird vorbehaltlich der Vereinbarkeit mit dem Ensembleschutz Ortskern Schlehdorf erteilt. Die nicht nachgewiesenen Stellplätze können abgelöst werden.
Vormerkung:
Das BV wurde bereits im Rahmen einer Voranfrage im Juni 2021 vorgestellt (Vorlage S-0040/2021).
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach dem Einfügegebot zu beurteilen (§34 BauGB). Es gilt der Ensembleschutz Ortskern Schlehdorf (Aktennummer E-1-73-142-1) und das BV ist darauf hin abzustimmen.
Der beigefügte Antrag auf Abweichung von der erforderlichen Stellplatzzahl geht fehl, da die Vorgaben des Art. 47 BayBO lediglich auf Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen abzielen, nicht auf Neubauten. Insofern ist eine Option nur die Ablösung, wie es die Satzung auch zu ließe. Das bedeutete, dass die Stellflächen für die 3 WE im Mittelhaus faktisch nicht zur Verfügung stünden.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen durch die Stellplatzablöse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Ansichten (3751 KB) | ||||
3 | Freiflächen (4099 KB) | ||||
4 | Antrag auf Abweichung- Stellplätze (663 KB) |