Vorlage - K-0067/2022
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Beschlussvorschlag:
Zur Errichtung eines Lärmschutzwalles in Form einer 4 Meter hohen begrünten Lärmschutzwand auf einem Wall mit Aufschüttung sowie zur Erhöhung der Säulen und des Hoftores auf 3 Meter wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Vormerkung:
Der Bauort ist dem planerischen Außenbereich zuzuordnen. Einfriedungen im Außenbereich sind nur in sehr restriktivem Umfang, z. B. zur Weidetierhaltung, möglich.
Da anderweitige Privilegierungstatbestände nicht ersichtlich sind, kann das Einvernehmen nicht erteilt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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