Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0093/2022  

Betreff: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Walchensee, Ringstraße (22 BA 511/2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
10.05.2022 
22. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Walchensee, Ringstraße, zu den Fragen 1 mit 4 wird erteilt. Zu Frage 5 wird das Einvernehmen nicht erteilt.

 


Vormerkung:

 

Auf dem Grundstück soll ein Gebäude mit drei Wohnungen errichtet werden. Der Neubau soll zwei kleinere Einheiten beinhalten, sowie eine große Wohnung für die Hausherrin. Gewünscht ist ein zusammenhängender Baukörper mit Satteldach. Die Bauherren wünschen sich ein nachhaltiges Bauwerk in Hybridbauweise welches sich gut in die Umgebung einfügt und sich architektonisch zeitgemäß auf regionaltypische Bautypologien bezieht. Im Untergeschoss des Gebäudes sollen 3 PKW-Stellplätze geschaffen werden um die exponierte Lage der momentanen Garagenanlage als Freiraum zu nutzen und die überbaute Fläche zu reduzieren.

Nachstehende Fragen sollen im Rahmen des Vorbescheidantrags geklärt werden:

 

1.  Flächenvariante A: Ist das geplante Maß der Nutzung in Bezug auf die überbaute Grund-fläche (207m2) zulässig? (s. Plan: Lageplan Flächenvariante A)

Hierzu ergänzend:

a.  Mit einer maximalen Gebäudehöhe von 12 m (siehe Plan: Schnitte Höhenvariante 1)

b.  Mit einer maximalen Gebäudehöhe von 9 m (siehe Plan: Schnitte Höhenvariante 2)

 

2.  Flächenvariante B: Ist das geplante Maß der Nutzung in Bezug auf die überbaute Grundfläche (187m2) zulässig? (s. Plan: Lageplan Flächenvariante B)

Hierzu ergänzend:

a.  Mit einer maximalen Gebäudehöhe von 12 m (siehe Plan: Schnitte Höhenvariante 1)

b.  Mit einer maximalen Gebäudehöhe von 9 m (siehe Plan: Schnitte Höhenvariante 2)

 

3.  Ist die Positionsvariante I (s. Plan: Lageplan Positionsvariante I) in Bezug auf die in Frage 1 und 2 (Flächenvariante A+B sowie Gebäudehöhen) zulässig?

 

4.  Ist die Positionsvariante II (siehe Plan: Lageplan Positionsvariante II) in Bezug auf die in Frage 1 und 2 (Flächenvariante A+B sowie Gebäudehöhen) zulässig?

 

5.  Ist eine Verschiebung des Baukörpers unter Einhaltung der gültigen Abstandsflächensatzung bis zur in der Planzeichnung violett eingezeichneten Linie zulässig?

 

Da das Vorhaben in einer Randlage liegt, ist die Zuordnung zum Innen- oder Außenbereich nicht leicht zu bestimmen. Tendenziell können die Fragen 1 mit 4 bejaht werden. Frage 5 ist zu verneinen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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