Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0122/2016-01-03  

Betreff: Am Sonnenstein; Neuverlegung der Trinkwasser-Hauptleitung, Mitverlegung von Kabelschutzrohren
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
05.07.2016 
36. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 08/2016) ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan  

Beschlussvorschlag:

Im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Trinkwasser-Hauptleitung im Bereich der Gemeindestraße Am Sonnenstein (HausNr. 3 18) sind die erforderlichen Leerrohre für die Internetbreitbandversorgung mit zu verlegen. Erster Bürgermeister Holz wird beauftragt und ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu erteilen.

 

 


Vormerkung:

Im Zusammenhang mit der neuen Kabeltrasse für die „Kristall trimini-Therme“ hat der Gemeinderat in seiner Sitzung v. 07.06.2016 entschieden, dass Leerrohre für den Breitbandausbau mitverlegt werden sollen sind (TOP 15.1.).

 

Nunmehr plant der Wasserbeschaffungsverband Kochel a. See eine neue Trinkwasser-Hauptleitung im Bereich der Gemeindestraße „Am Sonnenstein“ (HausNr. 3 bis 18) zu errichten. Auch in diesem Zusammenhang wäre es ratsam, die für einen späteren Breitbandausbau notwendigen Kabelschutzrohre mit zu verlegen.

 

Das Angebot für das erforderliche Kabelmaterial von der Freitag Montagegesellschaft mbH & Co.KG v. 29.06.2016 beläuft sich auf 1.822,19 Euro brutto. Für die Verlegungsarbeiten durch den Wasserbeschaffungsverband Kochel a. See liegt noch kein konkretes Angebot vor. Dieses wird aber in den kommenden Tagen mit dem Vorsteher im Detail besprochen.

 

Nach entsprechender Auskunft des Breitbandberatungszentrums werden diese nunmehr mitverlegten Kabel später an den Breitbandversorger entweder veräußert oder vermietet. Dadurch müssen die wiederhergestellten Asphaltflächen im Rahmen des Breitbandausbaus nicht erneut geöffnet werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Stehen noch nicht im Detail fest.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr 2016 nicht zur Verfügung und müssten außerplanmäßig bereitgestellt werden. Eine Deckung kann über Haushaltsstelle 6300/9500 „Straßenbau allgemein“ erfolgen, da der dort eingestellte Ansatz aufgrund der Verschiebung der Kanalsanierungsmaßnahmen nicht in voller Höhe im Jahr 2016 ausgeschöpft wird.


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (1416 KB)