Vorlage - K-0099/2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Doppelhauses mit zwei Einliegerwohnungen im Dachgeschoss in Kochel a. See, Alte Straße, wird hinsichtlich der Höhenentwicklung verweigert.
Vormerkung:
Die Fragen die im Rahmen des Vorbescheids geklärt werden sollen, sind der Anlage zu entnehmen. Das Vorhaben soll im unbeplanten Innenbereich verwirklicht werden und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die dargestellten Eckdaten sind mit Ausnahme der Höhenentwicklung akzeptabel. Zur geplanten Wand- und Firsthöhe sind den Planunterlagen keine Hinweise hinsichtlich der Lage und Schutzabstände zur Hochspannungsleitung zu entnehmen.
Ähnlich dicht bebaute Grundstücke befinden sich südöstlich des Vorhabens mit einer GRZ I von 0,19.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Fragenkatalog 526_2022 (21 KB) |