Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0060/2022-08  

Betreff: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022, erneuter Erlass
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
10.05.2022 
22. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Verwaltungshaushaltsplan 2022 - K 23032022  
Vermöngenshaushaltsplan 2022 - K 23032022  
Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 2022 - K  
Satzung 2022 - K  
Vorbericht+Anlagen 2022 - K  
Finanzplanung nach Arten 2022 - K  
Finanzplanung nach Aufgaben 2022 - K  
Investitionsprogramm 2022 - K  

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt die folgende Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit Anlagen und Bestandteilen.

.

 


Vormerkung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung v. 04.04.2022 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 intensiv beraten und beschlossen. Da aufgrund eines Büroversehens die Unterlagen für die Finanzplanung in dem umfangreichen Dokumentenpaket nicht enthalten waren, wurden diese in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2022 beraten und stehen zur Beratung in dieser Gemeinderatssitzung im vorangehenden Tagesordnungspunkt an.

 

Eine Änderung hat sich hinsichtlich des Haushaltsplanes nicht ergeben. Rein vorsorglich ist aber der Beschluss über  die Haushaltssatzung nochmals zu fassen.

 

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Kochel am See, Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kochel a. See folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je 10.579.200 €

 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je              6.648.600 €

 

ab.

§ 2

 

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 1.293.300 € vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  350 v.H.

b) für die Grundstücke (B)  350 v.H.

 

2. Gewerbesteuer  350 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 Gemeinde Kochel a. See

 Kochel a. See,

 S.

 Thomas W. H o l z

 1. Bürgermeister

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungshaushaltsplan 2022 - K 23032022 (248 KB)      
Anlage 2 2 Vermöngenshaushaltsplan 2022 - K 23032022 (120 KB)      
Anlage 3 3 Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben 2022 - K (12 KB)      
Anlage 4 4 Satzung 2022 - K (107 KB)      
Anlage 5 5 Vorbericht+Anlagen 2022 - K (999 KB)      
Anlage 6 6 Finanzplanung nach Arten 2022 - K (24 KB)      
Anlage 7 7 Finanzplanung nach Aufgaben 2022 - K (13 KB)      
Anlage 8 8 Investitionsprogramm 2022 - K (11 KB)