Vorlage - K-0112/2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Müllhauses zur Lagerung der Umleerbehälter in Urfeld, wird nicht erteilt.
Vormerkung:
Der Vorhabensort liegt in der Randlage des Ortsteils Urfeld und ist dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Privilegierung ist vom Antragssteller weder dargelegt, noch per se erkennbar.
Ferner widerspräche die vorgelegte Ausgestaltung des Bauwerks als „sonstiges Vorhaben“ im Sinne des § 35 Abs 2 BauGB, den Vorgaben des § 35 Abs. 3 Nr. 5, da es die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt und das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.
Finanzielle Auswirkungen:
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