Vorlage - K-0134/2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Bestandsdarstellung des Hauptgebäudes des Anwesens „Denk“ und zur nachträglichen Legalisierung wird erteilt.
Vormerkung:
Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat nach Überprüfung der Örtlichkeit die Einreichung von Bauanträgen zur nachträglichen Legalisierung anheimgestellt, da keine bzw. keine ausreichende Baugenehmigung zur aktuellen Nutzung vorliegt.
Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens behindern würden.
Das Vorliegen der Privilegierung ist von der Kreisbehörde zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine