Vorlage - K-0136/2022
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Beschlussvorschlag:
Die isolierte Befreiung von der Festsetzung 9.2 des Bebauungsplans Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg zur Errichtung einer Natursteinmauer wird erteilt. Die Regelungen des Art. 57 Bayrische Bauordnung (BayBO) zur Verfahrensfreiheit sind zu beachten.
Vormerkung:
Das Vorhaben liegt im verbindlichen Bebauungsplan Nr. 24 - Am Sonnenstein/Kiensteinweg. Dieser lässt die Errichtung einer Natursteinmauer in der Festsetzung nicht zu. Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag in der Anlage verwiesen.
Im Plangebiet wurde bereits an mindestens zwei Stellen von dieser Festsetzung eine Befreiung erteilt.
Eine Befreiung vom Bebauungsplan kann nach § 31 Abs. 2 BauGB dann erteilt werden, wenn die Abweichung vom Bebauungsplan die Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus der Begründung zu dem Bebauungsplan geht nicht hervor, aus welchem Grund diese Festsetzung getroffen wurde.
Es sprechen somit weder städtebauliche Gründe gegen die Befreiung, noch werden die Grundzüge der Planung berührt.
Finanzielle Auswirkungen:
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