Vorlage - S-0070/2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich des Nachweises der rechtlich gesicherten Erschließung und der landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt.
Für eine ausreichende Erschließung ist die Verbreiterung des Feld- und Waldweges Fl.Nr. 312 auf Höhe des Grundstückes Fl.Nr. 1381/1 (Kapellenweg 6) bis zum Baugrundstück Fl.Nr. 1409 auf eine Mindestbreite von mindestens 5 m erforderlich. Der Weg Fl.Nr. 312 ist in diesem Bereich noch nicht öffentlich gewidmet. Die Straßenbaulast für den dann ggfs. zu widmenden Feld- und Waldweg ist vom Antragsteller zu übernehmen.
Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Löschwasserversorgung ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend großer Löschwasserbehälter) durch den Antragsteller zu sichern.
Vormerkung:
Das Vorhaben „Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle und landwirtschaftlciher Werkstatt“ liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die wegemäßige Erschließung des Vorhabens ist derzeit nicht gesichert.
Finanzielle Auswirkungen:
keine