Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - S-0070/2022  

Betreff: Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle und landwirtschaftlicher Werkstatt, Außer den Krautgärten (1049/2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf Entscheidung
15.09.2022 
23. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich des Nachweises der rechtlich gesicherten Erschließung und der landwirtschaftlichen Privilegierung erteilt.

Für eine ausreichende Erschließung ist die Verbreiterung des Feld- und Waldweges Fl.Nr. 312 auf Höhe des Grundstückes Fl.Nr. 1381/1 (Kapellenweg 6) bis zum Baugrundstück Fl.Nr. 1409 auf eine Mindestbreite von mindestens 5 m erforderlich. Der Weg Fl.Nr. 312 ist in diesem Bereich noch nicht öffentlich gewidmet. Die Straßenbaulast für den dann ggfs. zu widmenden Feld- und Waldweg ist vom Antragsteller zu übernehmen.

Die Wasserversorgung ist gesichert. Die Löschwasserversorgung ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. ausreichend großer Löschwasserbehälter) durch den Antragsteller zu sichern.

 


Vormerkung:

Das Vorhaben „Anbau einer landwirtschaftlichen Bergehalle und landwirtschaftlciher Werkstatt“ liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die wegemäßige Erschließung des Vorhabens ist derzeit nicht gesichert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine