Vorlage - S-0072/2022
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt zur Neuerrichtung der abgebrannten Bootshütten das gemeindliche Einvernehmen.
Vormerkung:
Für die am Samstag, 26.03.2022 abgebrannten Bootshütten am Kochelsee wurde zwischenzeitlich ein Bauantrag eingereicht, der den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegt.
Die neu zu errichtenden Bootshütten müssen die gleiche Grröße und das gleiche Erscheinungsbild haben, wie die abgebrannten, was nach den eingereichten Plänen auch der Fall ist.
Gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann im Außenbereich ein zulässigerweise errichtetes Gebäude, welches u.a. durch Brand zerstört wurde, wieder eine Baugenehmigung erhalten und somit wieder aufgebaut werden.
Das Baujahr der abgebrannten Hütten ist nicht genau bekannt. Man geht jedoch davon aus, dass die Hütten bereits vor Beginn des zweiten Weltkrieges errichtet wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
- Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:
Erläuterungen reinschreiben.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.
Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.
Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …
Die Deckung erfolgt über …
Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Plan Schiffhütten (7614 KB) |