Vorlage - S-0075/2022
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nrn. 425, 428, 429, 430, Teilfläche 427 und 435/2 zu ändern (2. Änderung). Die Flächen werden künftig als Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren durchzuführen.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat sich im Dezember 2021 bereits gründsätzlich mit den Überlegungen eines Grundstückseigentümers befasst, im Bereich Reuterbühl eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Der Gemeinderat hat damals sein Einverständnis zur Errichtung einer entsprechenden Anlage erteilt.
Nunmehr liegt der Entwurf der -vom Antragsteller in Auftrag gegebenen- Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Von der Änderung wären die Grundstücke Fl.Nrn. 425, 428, 429, 430, Teilfläche 427 und 435/2 betroffen. Im gültigen Flächennutzungsplan sind diese als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Diese Flächen soll künftig als Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage dargestellt werden.
In einem weiteren Schritt soll dann der notwendige Bebauungsplan im Parallelverfahren aufgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da die Planungen vom Grundstückseigentümer finanziert werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Flächennutzungsplanänderung_Schlehdorf_06-10-22 (919 KB) |
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