Vorlage - S-0076/2022
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, für die Grundstücke Fl.Nrn. 425, 428, 429, 430, Teilfläche 427 und 435/2, Gemarkung Schlehdorf, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 17). Die Art der Nutzung wird als Sondergebiet „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Der vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes wird gebilligt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „…………….“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.
Vormerkung:
Der Gemeinderat hat in der heutigen Sitzung unter TOP 5 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich Reuterbühl zu ändern, um dort eine Fläche als Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage darzustellen.
Hierzu soll im Parallelverfahren auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Die Art der Nutzung soll als Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt werden. Zulässig ist nur die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Solarmodulen auf starren Modultischen, Batteriespeicher, Trafostationen und weiteren Nebenanlagen, Geländeoberfläche nur mit extensiver Grünlandnutzung.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine, da die Planungskosten vom Antragsteller getragen werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bebauungsplan_Schlehdorf_06-10-22 (1151 KB) |
|