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Vorlage - S-0079/2022  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 13 "Hochschlehdorf"; Kenntnisnahme der eingegangenen Stellungnahmen; Billigung des geänderten Planentwurfs sowie Beschluss zur erneuten Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeinderat Schlehdorf
06.10.2022 
24. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
BP_Hochschlehdorf_16_Entwurf  

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der heute vorgelegten Form mit den festgelegten Anpassungen gebilligt. Er bekommt das Datum der heutigen Sitzung. Die Verwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan neu im Verfahren nach §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch auszulegen bzw. die öffentlichkeit sowie die Träger der öffentlichen Belange und die sonstigen Behörden zu beteiligen.


Vormerkung:

Mit Vorlage S-0033/2022 (siehe Vorlagenhistorie) wurden die eingegangenen Stellungnahmen zum letzten Verfahrensschritt bereits bekanntgegeben. Sie sind dieser Vorlage S-0079/2022 erneut zur Kenntnis beigefügt.

 

Die Plangrundlage hat sich aufgrund von zwischenzeitlich eingegangen und befürworteten Bauanträgen sowie wesentlichen zu berücksichtigenden Punkten (wegfall eines Baufensters) grundlegend geändert.

 

Beigefügt ist der neue Planentwurf. Wesentliche Änderungen werden in der Sitzung erläutert. U.a. sind dies folgende:

 

-          Reduzierung des Geltungsbereichs v.a. im Süden und Westen um die bisherigen Außenbereichsflächen

-          Dadurch entfallen alle Festsetzungen zur Regelung des Wasserabflusses

-          Einfügen von drei Baufenstern 15a bis c entsprechend des Vorbescheids mit Anpassung der zulässigen Wandhöhe auf 6,00m

 

Beibehalten des schmalen Wendehammers.

 

Das Baufenster um den Pavillion ganz im Südwesten des Bebauungsplanes soll bestehen bleiben aber so reduziert werden, das nur der Pavillion selbst im Baufenster liegt (also noch mal Reduzierung auf das unbedingt notwendige Minimalbaufenster).

 

Außerdem soll die Wandhöhe in weiteren Teilen des  Geltungsbereiches auf 6m erhöht werden. Es würden nach Norden dann die 6,30m verbleiben, die auch schon in der Innenbereichssatzung vorgegeben waren. Da bei einer Außenhautdämmung inzwischen ein gewisser Dachaufbau notwendig wird, könnte es gegebenenfalls bei einer maximalen Wandhöhe von 5,10m schwierig werden.  Zudem wäre es dann eine gewisse Gleichbehandlung, wenn der Antrag auf Vorbescheid im Bereich des neuen Baufensters 15 mit einer 6m  Höhe bereits Zustimmung im Gemeinderat fand.

 

Lt. Planungsbüro wäre auch die GRZ noch mal zu überdenken:

„Wir hatten bisher große Grundstücke und eine relativ kleine GRZ. In vergleichbaren Fällen gab es allerdings bei einer Neubebauung immer wieder Probleme, wenn durch verlängerte Zufahrten die GRZ überschritten wird. Dies wird meist schon bei einer GRZ von 0,2 schwierig. Denkbar wäre auch hier auf 0,25 zu gehen und dies mit einer Nachverdichtung im Bestand zu argumentieren. Innerhalb der Baufenster ist ja auch im Bestand meist noch etwas Luft für einen Anbau.“

 

Da es sich doch um ein sensiblen Bereich handelt, wird vorgeschlagen die GRZ zu erhöhen aber nicht auf 0,25 sondern von 0,17 auf 0,2.

 

Ansonsten würde der Plan dann noch redaktionell etwas überarbeitet werden (Bemaßungstexte größer etc.). Ferner sollen gegenüber dem beigefügten Entwurf noch die Anregungen aus den Stellungnahmen, wie z.B. Hinweise zu Baufensterlagen und größen usw. berücksichtigt werden, soweit dies möglich ist.

 

 

Da sich der Plan in so wesentlichen Punkten geändert hat, wird vorgeschlagen, die Stellungnamen nicht im Detail abzuwägen, da sich diese zu großen Teilen auf andere Grundlagen bezogen haben. Stattdessen wird vorgeschlagen die Beteiligung nach nach § 3 und § 4  Absatz 2 Baugesetztbuch zu wiederholen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

 

Erläuterungen reinschreiben.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

 

Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsjahr … zur Verfügung.

 

Die Haushaltsmittel stehen nicht ausreichend zur Verfügung.

Die Deckung erfolgt über den Deckungskreis …

Die Deckung erfolgt über

 

Die Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_Hochschlehdorf_16_Entwurf (338 KB)