Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - 034/2021-02-01-01-01  

Betreff: Verordnung über die Parkgebühren der Gemeinde Kochel a. See (Parkgebührenverordnung); gemeindeübergreifende Geltung von Parktickets in der Walchensee-Region
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Lutterer, Nicole
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
08.11.2022 
28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Grundsätzlich wird einer Geltung von Parktickets der Gemeinde Jachenau auf den gemeindlichen Parkplätzen in der Walchenseeregion zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Jachenau eine entsprechend wechselseitig gültige Vereinbarung mit Geltung ab 01.01.2023 zu entwerfen.

 


Vormerkung:

 

Im Rahmen der Besprechung zum Walchenseekonzept am 26.09.2022 u. a. mit Vertreter den Gemeinde Jachenau, der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, der Polizei Kochel a. See, der Bayerischen Staatsforsten und der Wasserwacht Walchensee wurde festgestellt, dass Gäste immer häufiger kritisieren, dass am Walchensee zweierlei Parktickets gelten, d. h. das Parkticket der Gemeinde Kochel a. See nicht in der Jachenau gilt und anders herum. Für Gäste sind Gemeindegrenzen grundsätzlich nicht von großartiger Bedeutung. Sie sehen vielmehr den Walchensee und dessen Ufer als einen Erholungsraum.

Insofern wurde in der o. g. überlegt, dass die beiden Kommunen auch die Parktickets der anderen bei sich gelten lassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen durch den Beschluss:

Minderung der Parkgebühreneinnahmen durch akzeptierten der Parktickets der Gemeinde Jachenau