Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0160/2022  

Betreff: Umbau des Speichers zu einer Wohneinheit (Abweichung vom Abstandsflächenrecht) in Kochel a. See, Herzogstandweg (974/2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0127/2022
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
08.11.2022 
28. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Unterschreitung der erforderlichen Abstandsfläche an der östlichen Grundstücksgrenze zum Umbau des Speichers zu einer Wohneinheit wird zugestimmt.

 


Vormerkung:

 

Im Rahmen der energetischen Sanierung und der Substanzuntersuchung ist es erforderlich, den Dachstuhl neu aufzubauen (Vergrößerung der Sparrenstärke aus statischen Gründen und Belastung der bisherigen Konstruktion mit Lindan/PCB).

 

Dadurch kommt die Wandhöhe nicht vollständig im Baugrundstück zum liegen (s. Roteintrag im vorliegen Plan). Die technische Stellungnahme des Kreisbauamts im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen stellt die Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche als geringfügig und vertretbar dar.

 

Abweichungen von Abstandsflächen sind nach der BayBO nur im Einvernehmen mit der Gemeinde möglich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

 

Stammbaum:
K-0127/2022   Umbau des Speichers zu einer Wohneinheit in Kochel a. See, Herzogstandweg (974/2022)   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0160/2022   Umbau des Speichers zu einer Wohneinheit (Abweichung vom Abstandsflächenrecht) in Kochel a. See, Herzogstandweg (974/2022)   Bauamt   Beschlussvorlage GRK