Vorlage - K-0160/2022
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Beschlussvorschlag:
Der Unterschreitung der erforderlichen Abstandsfläche an der östlichen Grundstücksgrenze zum Umbau des Speichers zu einer Wohneinheit wird zugestimmt.
Vormerkung:
Im Rahmen der energetischen Sanierung und der Substanzuntersuchung ist es erforderlich, den Dachstuhl neu aufzubauen (Vergrößerung der Sparrenstärke aus statischen Gründen und Belastung der bisherigen Konstruktion mit Lindan/PCB).
Dadurch kommt die Wandhöhe nicht vollständig im Baugrundstück zum liegen (s. Roteintrag im vorliegen Plan). Die technische Stellungnahme des Kreisbauamts im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen stellt die Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche als geringfügig und vertretbar dar.
Abweichungen von Abstandsflächen sind nach der BayBO nur im Einvernehmen mit der Gemeinde möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
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