Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0182/2022  

Betreff: Errichtung einer Solaranlage (Solarzaun) zur Stromerzeugung und als Sichtschutz in Kochel a. See, Friedzaunweg - Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg (1503/2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.12.2022 
30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
1503_2022_Solarzaun_ Bild  

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Solaranlage (Solarzaun) zur Stromerzeugung und als Sichtschutz in Kochel a. See, Friedzaunweg als Ausnahme von der Veränderungssperre zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/FriedzaunwegErrichtung wird nicht erteilt.

 


Vormerkung:

 

Das Vorhaben liegt im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg.

Bauordnungsrechtlich ist das Vorhaben verfahrensfrei, bedarf also keiner Baugenehmigung. Planungsrechtlich stehen aktuell die Veränderungssperre als auch die geplante Festsetzung in Text Nr. 8 des Bebauungsplans entgegen:

 

 

Aus städtebaulichen Gründen kann daher eine Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich Einfriedungen nicht erteilt bzw. in Aussicht gestellt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1503_2022_Solarzaun_ Bild (2221 KB)