Vorlage - K-0182/2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Solaranlage (Solarzaun) zur Stromerzeugung und als Sichtschutz in Kochel a. See, Friedzaunweg als Ausnahme von der Veränderungssperre zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/FriedzaunwegErrichtung wird nicht erteilt.
Vormerkung:
Das Vorhaben liegt im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg.
Bauordnungsrechtlich ist das Vorhaben verfahrensfrei, bedarf also keiner Baugenehmigung. Planungsrechtlich stehen aktuell die Veränderungssperre als auch die geplante Festsetzung in Text Nr. 8 des Bebauungsplans entgegen:
Aus städtebaulichen Gründen kann daher eine Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich Einfriedungen nicht erteilt bzw. in Aussicht gestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1503_2022_Solarzaun_ Bild (2221 KB) |