Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0184/2022  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 36 - Karwendelblick, OT Urfeld; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.12.2022 
30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
VORENTWURF_Bebauungsplan Kochel am See 36 Urfeld Karwendelblick  

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat Kochel a. See beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 - Karwendelblick, OT Urfeld im Regelverfahren. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 3308/1, 3308/14, 3308/23, 3309/5, 3309/19, 3310/2, 3310/6, 3310/8, 3310/15, 3310/25 3312/7 (teilw.), 3312 (teilw.). Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen.

 


Vormerkung:

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlagenhistorie verwiesen.

Die Gemeinde beabsichtigt im Ortsteil Urfeld zur Stärkung und Steuerung einer geordneten touristischen Entwicklung den Bebauungsplan Nr. 36 „Karwendelblick, OT Urfeld“ zu entwickeln.

 

Die ersten Planüberlegungen liegen nun vor, so das im ersten Schritt der Aufstellungsbeschluss gefasst und im zweiten Schritt ein Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlich vorgestellt und zur Einholung von Stellungnahmen ausgelegt werden kann.               

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Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Durch städtebaulichen Vertrag werden die Kosten durch die Antragsteller getragen.

 

  1. Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:

Haushaltsmittel für Städtebau stehen jedes Jahr regelmäßig zur Verfügung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VORENTWURF_Bebauungsplan Kochel am See 36 Urfeld Karwendelblick (626 KB)