Vorlage - K-0076/2021-02-01
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 36 – Karwendelblick, OT Urfeld“ vom 25.10.2022 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der betroffenen Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Vormerkung:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Vorlagenhistorie verwiesen.
Zu dem Bebauungplan Nr. 36 - Karwendelblick, OT Urfeld liegt ein erster Entwurf vor. Hier sind nach Einschätzung der Verwaltung noch einige Änderungen vorzunehmen. Allerdings ist damit zu rechnen, das im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der sonstigen Behörden und der betroffenen Öffentlichkeit noch weitere zu berücksichtigende Belange zu beachten sind. Diese könnten dann alle in einem Arbeitsschritt bewertet und berücksichtigt werden.
Daher wird vorgeschlagen, den vorliegenden Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu veröffentlichen.
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Finanzielle Auswirkungen:
- Durch städtebaulichen Vertrag werden die Kosten durch die Antragsteller getragen.
- Erläuterungen zu den Haushaltsmitteln:
Haushaltsmittel für Städtebau stehen jedes Jahr regelmäßig zur Verfügung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VORENTWURF_Bebauungsplan Kochel am See 36 Urfeld Karwendelblick (626 KB) | ||||
2 | 221025 BP 36 Textliche Festsetzungen (113 KB) |