Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0188/2022  

Betreff: Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Schmied-von-Kochel-Platz (1565/2022)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See Entscheidung
20.12.2022 
30. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
1565_2022_Eingabeplan Werbeanlagen E02  

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Schmied-von-Kochel-Platz, wird erteilt.

 


Vormerkung:

 

Die im Rahmen der Nutzungsänderung zum Friseursalon des Objekts am Schmied-von-Kochel-Platz dargestellten Werbeanlagen (Schild an der Fassade und Beklebung der Schaufenster) sind nach Mitteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit einer eigenen Genehmigung auszugestalten.

Die jetzigen Darstellungen entsprechen den bereits eingereichten Unterlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1565_2022_Eingabeplan Werbeanlagen E02 (768 KB)