Vorlage - K-0188/2022
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Werbeanlagen in Kochel a. See, Schmied-von-Kochel-Platz, wird erteilt.
Vormerkung:
Die im Rahmen der Nutzungsänderung zum Friseursalon des Objekts am Schmied-von-Kochel-Platz dargestellten Werbeanlagen (Schild an der Fassade und Beklebung der Schaufenster) sind nach Mitteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit einer eigenen Genehmigung auszugestalten.
Die jetzigen Darstellungen entsprechen den bereits eingereichten Unterlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1565_2022_Eingabeplan Werbeanlagen E02 (768 KB) |